Internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung

Die Förderung von Mobilität und Austausch in der Bildung ist ein wichtiges Instrument der Bildungspolitik. Die Schweiz beteiligte sich viele Jahre vollständig an den EU-Programmen im Bereich Bildung. Seit 2014 hat die Schweiz jedoch den Status eines Drittlandes inne. Eine projektweise Beteiligung mit beschränkten Rechten regelt seither die direkte Finanzierung durch den Bund. Der Bundesrat setzt sich für eine Assoziierung der Schweiz an das aktuelle Programm «Erasmus+» ein. Die gegenwärtige Beziehung mit der EU lässt aber keine Verhandlung zu. Aus diesem Grund wurden auch das Gesetz sowie die Verordnung angepasst um mehr Möglichkeiten zur internationalen Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung zu schaffen.

2021 - Verordnung über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung (VIZBM)

Die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung ist für die Fachhochschulen und die Studierenden ein wichtiges Thema. Die neue Verordnung ergänzt das bestehende Gesetz. Sie regelt die Unterstützung von Institutionen und die Gewährung von Beiträgen. Darunter fallen auch von der Schweiz initiierte Programme («Schweizer Lösung») oder die Schweizer Beteiligung an existierenden internationalen Bildungsprogrammen wie Erasmus+. FH SCHWEIZ wurde eingeladen zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen. Aus der Sicht von FH SCHWEIZ kann die «Schweizer Lösung» ein EU-Bildungsprogrammen wie Erasmus+ nicht ersetzen. Die Assoziierung der Schweiz muss prioritäres Ziel des Bundes sein.

Ausgangslage
Zur Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung sah die «Schweizer Lösung» zwischen 2018 bis 2020 als wichtiges Element die strategische Weiterentwicklung der Förderpraxis vor.  Neue und ergänzende Fördermassnahmen wurden im entwickelt und erprobt. Die Geltungsdauer wurde auf bis Ende 2020 festgelegt. Auf dieser Grundlage wurden entsprechende Pilotprojekte gefördert. Die Nachfrage erwies sich als hoch. Am 25. September 2020 hat das Parlament die Totalrevision des Bundesgesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BIZMB) verabschiedet. Mit dem BIZMB wurde die Möglichkeit geschaffen, auf Verordnungsstufe, unabhängig vom umgesetzten Programmansatz (Assoziierung an internationale Bildungsprogramme oder Umsetzung eigener Bundesprogramme in der Bildung) breitere Handlungsoptionen formulieren zu können.

Inhalt der Vorlage
Die Verordnung VIZBM ergänzt das Gesetz. Sie regelt die Unterstützung von Institutionen und die Gewährung von Beiträgen für die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Darunter fallen von der Schweiz initiierte Programme («Schweizer Lösung») oder die Schweizer Beteiligung an existierenden internationalen Bildungsprogrammen wie Erasmus+. Die Verordnung regelt die Kriterien für die Subventionen und die Beiträge für individuelle Mobilitätsaktivitäten und internationale Kooperationsprojekte zwischen Bildungsinstitutionen und -organisationen. Zudem legt sie die Verfahrensgrundsätze fest, die von der nationalen Förderagentur Movetia anzuwenden sind.

Weitere Informationen


Stellungnahme FH SCHWEIZ vom 15.10.2021

  • Aus unserer Sicht kann die «Schweizer Lösung» ein EU-Bildungsprogrammen wie Erasmus+ aber nicht ersetzen. Die Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ für 2021-2027 muss deshalb das prioritäre Ziel der Schweiz bleiben und so schnell wie möglich erreicht werden.
  • Aus Effizienzgründen würde es zudem durchaus sinnvoll sein, Movetia mehr Kompetenzen bezüglich internationaler Mobilität zu übergeben. Die Prüfung und der Entscheid über die Gesuche (Art. 7) könnte daher der nationalen Agentur überlassen werden.

23.02.2022 Bundesrat setzt Verordnung in Kraft
Der Bundesrat hat die Verordnung zum Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung in seiner Sitzung verabschiedet. Die Verordnung und das Gesetz treten per 1. April 2022 in Kraft. 


2019 - Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BIZMB)
Der Bund hat eine Totalrevision des bestehenden Bundesgesetzes über die internationale Zusammenarbeit im Bereich Bildung, Berufsbildung, Jugend und Mobilitätsförderung in Auftrag gegeben. Das Hauptinstrument der mehrjährigen Förderprogramme ist bislang auf gesetzlicher Ebene starr an eine Beteiligung an den europäischen Bildungsprogrammen gekoppelt. Die Verknüpfung von Förderprogrammen mit europäischen Bildungsprogrammen soll nun aufgelöst werden. Beide Massnahmen – sowohl eigene Förderprogramme der Schweiz als auch europäische – sollen als gleichwertige Instrumente der Politik des Bundes zur Verfügung stehen. FH SCHWEIZ begrüsst die Revision. Wichtig ist, dass die internationale Bildungsmobilität für FH-Studierende gesichert wird. Gleichzeitig muss die hohe Qualität gewährleistet bleiben.
Ausgangslage
Die Förderung der internationalen Zusammenarbeit in der Bildung, insbesondere der internationalen Mobilität, ist seit über Jahren ein wichtiges Element der Bildungspolitik des Bundes. Die heute erforderliche Förderpraxis zeigt jedoch die Grenzen des bestehenden gesetzlichen Rahmens auf: Das Hauptinstrument der mehrjährigen Förderprogramme ist auf gesetzlicher Ebene starr an eine Beteiligung an den europäischen Bildungsprogrammen gekoppelt. Auf Ebene des Gesetzes fehlt die gleichwertige Verankerung des heute praktizierten Ansatzes der Umsetzung von eigenen Schweizer Förderprogrammen als Alternative. Dies soll im Rahmen der Totalrevision behoben werden. Im Vordergrund steht die Stärkung des strategischen Handlungsspielraums. Es werden keine neuen Fördertatbestände geschaffen. Vielmehr sollen die bestehenden, erprobten Förderinstrumente gezielt flexibilisiert, eine bessere Kohärenz unter den Instrumenten geschaffen, inhaltliche und formale Lücken geschlossen sowie die Begrifflichkeiten geklärt werden. Der Titel des Gesetzes wird entsprechend angepasst.
Inhalt der Vorlage
Die Verknüpfung dieses Förderinstruments mit der Beteiligung an den EU-Bildungsprogrammen wird aufgelöst: Die bisher nur auf Verordnungsstufe geregelte und untergeordnete Möglichkeit von eigenen Förderprogrammen der Schweiz wird neu als mögliche, eigenständige Massnahme im Gesetz verankert. Beide Massnahmen sollen als alternative und gleichwertige Instrumente der Politik des Bundes zur Verfügung stehen. Die Bestimmungen für unterstützende Begleitmassnahmen und die Mandatierung einer nationalen Agentur werden analog von einer Assoziierung an internationale Programme entkoppelt. Die Aufgaben der nationalen Agentur werden zudem neu auf Ebene des Gesetzes präzisiert.
Bei den übrigen, nicht-programmorientierten Fördermassnahmen wird die Bestimmung zur Ausrichtung von Individualstipendien für die Ausbildung an ausgewählten, exzellenten Institutionen im Ausland so angepasst, dass bei Bedarf auch Institutionen im aussereuropäischen Raum berücksichtigt werden können. Und die Bestimmungen für die Förderung der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (IBBZ), die bisher in der Berufsbildungsverordnung (BBV) verankert sind, werden mit den ebenfalls bereits bestehenden Bestimmungen zur Stärkung und Erweiterung der internationalen Zusammenarbeit in der allgemeinen Bildung im gleichen Gesetz zusammengeführt.
Aussicht
Das Gesetz legt die Grundsätze der Beiträge des Bundes fest. Umsetzungsdetails für die einzelnen Massnahmen sollen wie bisher vom Bundesrat in der entsprechenden Verordnung geregelt werden, die im Anschluss ebenfalls einer Totalrevision unterzogen werden soll. Die strategische Ausrichtung der Förderpolitik, die Prioritäten sowie die zur Verfügung stehenden Finanzmittel werden wie bisher vom Bundesrat im Rahmen von entsprechenden Botschaften beantragt. Die Totalrevision soll nach der Vernehmlassung voraussichtlich in die BFI-Botschaft 2021-2024 integriert werden.

Weitere Informationen

Stellungnahme FH SCHWEIZ


Ergebnisse Vernehmlassung
Das SBFI hat den Ergebnisbericht zum Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung veröffentlicht. Eine Stellungnahme fristgerecht eingereicht haben 24 Kantone, 6 in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, 1 gesamtschweizerischer Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 4 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft, 22 weitere interessierte Organisationen, darunter 6 Wirtschaftsverbände, 15 Organisationen aus dem Bildungsbereich sowie die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). 

Bundesrat überweist an Parlament
Am 20.11.2019 hat der Bundesrat beim Parlament eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung beantragt.

Parlamentarische Behandlung
31.01.2020 - WBK-S behandelt Vorlage
Die WBK-S beantragte an ihrer Sitzung Ende Januar einstimmig, die Totalrevision des Bundesgesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung anzunehmen. Abweichend von der Vorlage des Bundesrates beantragt die WBK-S, die Rolle des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) bei einer allfälligen Übertragung der Beitragsvergabe an eine nationale Agentur sowie deren Struktur und Rechtsform ausdrücklich zu nennen. Der Ständerat wird die Vorlage in der Frühjahrssession beraten.

08.06.2020 - Ständerat verabschiedet Totalrevision gemäss Entwurf einstimmig
Internationale Austauschprogramme für Studierende, Berufsleute wie auch Schüler sollen nicht mehr so stark wie bisher auf die EU fokussiert sein. Die kleine Kammer hat die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen gutgeheissen. Die Regierung will im BIZMB verankern, dass neben der Assoziierung an internationale Förderprogramme gleichwertig auch Schweizer Programme umgesetzt werden können. Nach neuer Regelung soll die Regierung einer öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Institution Aufgaben übertragen können. Der Ständerat hat dazu im Gesetz ergänzt, dass das zuständige Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) dieser Agentur auch die Vergabe von Beiträgen übertragen kann. Zudem sollen die Struktur und Rechtsform der Agentur genannt werden. Die Totalrevision geht nur in den Nationalrat.

03.07.2020 - WBK-N nimmt Vorlage mit Änderung an
Die WBK-N beantragt dem Nationalrat einstimmig, die Vorlage mit einer Änderung gegenüber dem Ständerat anzunehmen. Mit Stichentscheid des Präsidenten hat sie beschlossen dem Zweckartikel einzuschreiben, dass die internationale Zusammenarbeit dazu beitragen soll, dass der Bildungsraum Schweiz an internationalen Programmen teilnehmen kann.

16.09.2020 Nationalrat heisst Gesetzesbasis gut
Der Nationalrat hat nach dem Ständerat die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Grundsatz gutgeheissen. Das Gesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BIZMB) bildet eine Rechtsgrundlage sowohl für eine Schweizer Teilnahme an internationalen Programmen als auch für die Umsetzung eigener Schweizer Förderprogramme. Internationale Austauschprogramme für Studierende, Schüler und Berufsleute sollen demnach nicht mehr so stark wie bisher auf die EU fokussiert sein. Die kleine Kammer hat den Geltungsbereich des Gesetzes ausdrücklich mit der Teilnahme an internationalen Programmen ergänzt. Die Vorlage muss aus diesem Grund nochmals mit dieser Differenz zurück in den Ständerat.

25.09.2020 Schlussabstimmung
Annahme in der Schlussabstimmung.


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