FH SCHWEIZ unterstützt den Revisionsentwurf. Er passt die Bedingungen für den nachträglichen Titelerwerb für den Pflegeberuf an die Bedingungen an, die seit Beginn dieses Verfahrens von den anderen Gesundheitsberufen verlangt wurden, und erweitert die Bedingungen für den nachträglichen Titelerwerb für alle betroffenen Berufe.
Der Entwurf ermöglicht die Anrechnung von Berufserfahrung und einer grösseren Anzahl von Weiterbildungen. Eine weniger restriktive Lösung ist zudem (kurz- und mittelfristig) hilfreich, um dem Fachkräftemängel entgegenzuwirken. Im Beruf zu bleiben wird attraktiver, zumal auch der Zugang zu Aus- und Weiterbildungen an Hochschulen einfacher wird.
Wir begrüssen auch, dass eine Öffnung der anrechenbaren Weiterbildungen aus weiteren Fachbereichen neben dem Gesundheitsbereich geplant ist. Mit der Revision würden mehr Personen einen NTE erhalten und somit eine Gleichbehandlung erfahren. Ihnen werden damit weitere berufliche Wege eröffnet.
Wichtig ist für FH SCHWEIZ sicherzustellen, dass insgesamt das allgemeine Niveau und die zu erwartenden Kompetenzen gleichwertig zu einer Fachhochschulausbildung (FH-Bachelor) bleiben.
Die Bedingungen zur Erlangung eines FH-Titels respektive eines Bachelortitels dürfen nicht grundsätzlich vereinfacht werden. Neurechtliche HF-Abschlüsse sollen entsprechend nicht zum Erwerb eines FH-Titels berechtigen.