Teilrevision nachträglicher Erwerb des Fachhochschultitels - Pflege

Die Fachkräftesituation in der Pflege hat sich in den letzten Jahren verschärft. Deshalb wurde vom Bund die heute bestehende Regelung des nachträglichen Erwerbs des FH-Titels (NTE) im Bereich der Pflege untersucht. Die daraus resultierte vorgeschlagene Teilrevision soll den Zugang zum NTE im Fachbereich Pflege erleichtern. FH SCHWEIZ hat  in der entsprechenden Vernehmlassung zur Teilrevision vom NTE eine Stellungnahme abgegeben. Die Revision der Verordnung über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels tritt am 1. Februar 2025 in Kraft.

Vernehmlassung

Ausgangslage

Inhaber:innen von altrechtlichen Diplomen wie HTL, HWV, etc. sind seit 2000 zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (NTE) berechtigt (siehe www.titelumwandlung.ch). Seit 2015 ist der NTE auch in der Pflege möglich. Bislang sind verhältnismässig erst wenige Gesuche eingegangen. Die Regelung wird vielfach als zu restriktiv betrachtet.

Ausblick

Neu soll Gesuchsstellenden auch über derzeitige formale und nicht formale Bildungsangebote oder ergänzende Diplome ermöglicht werden, den NTE in Pflege zu erlangen. Damit würden potentiell die Gesuche im Bereich Pflege von 611 bis jetzt in 9 Jahren auf ca. 2100 pro Jahr steigen.

Inhalt

Mit der neuen Regelung bleiben die Grundvoraussetzungen für den Erwerb eines NTE in Pflege gleich: 
•    Neben einem grundständigen, vom SRK anerkannten (altrechtlichen) Diplom 
•    wird eine zweijährige Berufspraxis verlangt. 

Jedoch sollen neu neben altrechtlichen auch aktuelle Zusatzqualifikationen ermöglicht werden, ohne dass dabei im Vergleich zur heutigen Regelung die Anforderungen reduziert werden. 

Unterlagen

Stellungnahme FH SCHWEIZ

Stellungnahme FH SCHWEIZ vom 01.07.2024

FH SCHWEIZ  unterstützt den Revisionsentwurf. Er passt die Bedingungen für den nachträglichen Titelerwerb für den Pflegeberuf an die Bedingungen an, die seit Beginn dieses Verfahrens von den anderen Gesundheitsberufen verlangt wurden, und erweitert die Bedingungen für den nachträglichen Titelerwerb für alle betroffenen Berufe. 

Der Entwurf ermöglicht die Anrechnung von Berufserfahrung und einer grösseren Anzahl von Weiterbildungen. Eine weniger restriktive Lösung ist zudem (kurz- und mittelfristig) hilfreich, um dem Fachkräftemängel entgegenzuwirken. Im Beruf zu bleiben wird attraktiver, zumal auch der Zugang zu Aus- und Weiterbildungen an Hochschulen einfacher wird. 

Wir begrüssen auch, dass eine Öffnung der anrechenbaren Weiterbildungen aus weiteren Fachbereichen neben dem Gesundheitsbereich geplant ist. Mit der Revision würden mehr Personen einen NTE erhalten und somit eine Gleichbehandlung erfahren. Ihnen werden damit weitere berufliche Wege eröffnet. 

Wichtig ist für FH SCHWEIZ sicherzustellen, dass insgesamt das allgemeine Niveau und die zu erwartenden Kompetenzen gleichwertig zu einer Fachhochschulausbildung (FH-Bachelor) bleiben. 

Die Bedingungen zur Erlangung eines FH-Titels respektive eines Bachelortitels dürfen nicht grundsätzlich vereinfacht werden. Neurechtliche HF-Abschlüsse sollen entsprechend nicht zum Erwerb eines FH-Titels berechtigen.

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