FH SCHWEIZ setzt sich – wie es das HFKG vorsieht - mit allen Mitteln für eine Umsetzung der Gleichbehandlung aller Hochschultypen ein. Deshalb sollen Personen unabhängig ihres Hochschulabschlusses mit den entsprechenden pädagogischen wie inhaltlichen Qualifikationen als Lehrpersonen in der gymnasialen Maturität zugelassen werden. Die aktuelle Version der Maturitäts-Anerkennungsverordnung (MAV) schliesst Fachhochschulabschlüsse jedoch aus. Aus diesem Grund fordern wir zu Artikel 10 Abs. 1 der MAV
- die Anpassung von «einer anderen fachlichen und pädagogischen Ausbildung auf gleichem Niveau» zu «gleichwertigen Ausbildung».
- den Verzicht einer ausschliessenden Formulierung wie «... universitären Hochschulen...» oder «… universitärer Master...».