Gemäss dem seit 2015 gültigen Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) muss der Bund ab 2020 einen festen Beitragssatz für die kantonalen Universitäten und Fachhochschulen tragen. Bei den Fachhochschulen sind es 30 Prozent des Gesamtbetrags des berechneten Bedarfs. Per Vorstoss wollte die Finanzkommission des Nationalrates nun erreichen, dass bei der Bildung gespart werden kann, indem sie im Gesetz eine Kann-Formulierung verankern wollte. Die 30 Prozent sollten somit verhandelbar werden, um zu verhindern, dass die stark gebundenen Ausgaben weiter wachsen. Denn, so die Argumentation der Kommission, ab 2020 seien sonst mehr als 1,2 Milliarden Franken vor Sparmassnahmen geschützt. Der Nationalrat verwarf den Vorstoss am 5. März allerdings mit 92 zu 77 Stimmen bei einer Enthaltung. Ich bin froh darüber. Denn dieser Gesetzespassus hat den Kompromiss zwischen Bund und Kantonen punkto Finanzierung damals erst ermöglicht.