Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG)

Über die Hälfte der an Innovationsprojekten der Innosuisse beteiligten Forschungspartner sind Fachhochschulen. Die Gesetzesanpassungen in der Teilrevision des Bundesgesetztes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) betreffen insbesondere die Förderung durch die Innosuisse. Verbessert werden soll unter anderem die Flexibilität der Bemessung der Bundesbeiträge bei Innovationsprojekten sowie die stärkere Förderung von Jungunternehmen.  Der Bundesrat hat im September 2019 eine entsprechende Vernehmlassung durchgeführt. FH SCHWEIZ ihre Stellungnahme eingereicht und begrüsst die Änderungen des FIFG, macht aber auch Anmerkungen unteranderem zur Bewilligungspraxis, den Finanzierungskriterien und der Start-up-Förderung.

Vernehmlassung 2019
Ausgangslage
Die heutigen Bestimmungen im Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) lassen wenig Spielraum, um die Innovationsförderung innert nützlicher Frist an ein dynamisches Umfeld anzupassen. Dies ist jedoch nötig, um eine an den Bedürfnissen der Innovationsakteure orientierte, wirkungsvolle Förderung sicherzustellen und bei Bedarf die Fördermassnahmen zu konkretisieren. Daher hat der Bundesrat das WBF beauftragt zur Änderung des FIFG ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. 

Neuregelung
Die beantragten Neuregelungen betreffen die Innovationsförderung durch die lnnosuisse, die Reservebestimmungen für den Schweizerischen Nationalfonds und die lnnosuisse sowie weitere Änderungen formeller Art im Bereich der Akademien der Wissenschaften Schweiz, der Ressortforschung, bei den Beiträgen in der internationalen Forschungszusammenarbeit und beim Schweizerischen Wissenschaftsrat. Im FIFG sollen insbesondere folgende Punkte neu geregelt werden:

  • Projektförderung, Bandbreite für Beteiligung des Umsetzungspartners: Die bisher vorgeschriebene grundsätzlich hälftige Beteiligung der Umsetzungspartner (Unternehmen) wird ersetzt durch eine angemessene Beteiligung der Umsetzungspartner von in der Regel 40 bis 60 Prozent der Gesamtprojektkosten. In begründeten Einzelfällen kann die Innosuisse auch höhere oder tiefere Beiträge gewähren.
  • Start-up/Spin-off-Förderung: direkte Förderung von wissensbasierten Innovationsprojekten von Jungunternehmen in der Projektförderung: Der Transfer von in der Wissenschaft erarbeiteten Kenntnissen in die Praxis soll damit beschleunigt werden und der Start-up-Ökonomie Auftrieb verleihen.
  • Nachwuchsförderung: Es soll vermehrt dem Grundsatz des lebenslangen Lernens Rechnung getragen werden. Neben Stipendien oder zinslosen Darlehen für Gastaufenthalte soll die Innosuisse neu auch die Teilnahme an Machbarkeitsstudien oder Weiterbildungskursen mit Beiträgen fördern können. Anstelle von Stipendien bzw. Darlehen soll die Innosuisse ausserdem im Einzelfall dem Arbeitgeber der zu fördernden Person die Lohnfortzahlungskosten ausrichten können, damit das Arbeitsverhältnis weitergeführt werden kann.
  • Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums und Förderung des Wissens- und Technologietransfers und der Informationsvermittlung: Punktuelle Ergänzungen der Rechtsgrundlagen.
  • Höchstsatz für Overheadbeiträge für Projekte von Technologiekompetenzzentren bei Innosuisse: Der Bundesrat soll dem Parlament einen Höchstsatz beantragen können, der höher ist als derjenige der übrigen Hochschulforschungsstätten. Aufgrund hoher Infrastrukturkosten sind die indirekten Forschungskosten bei den Technologiekompetenzzentren mit dem geltenden Satz von 15 % nicht gedeckt.

Weitere Informationen


Stellungnahme FH SCHWEIZ
Als Dachverband aller Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen begrüssen wir die Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG). Die Fachhochschulen haben bei Innosuisse den Löwenanteil. 2018 waren 53 Prozent der an Innovationsprojekten der Innosuisse beteiligten Forschungspartner Fachhochschulen. Im Zusammenhang mit den Änderungen des FIFG sind uns daher folgende Punkte besonders wichtig:

  • Fachhochschulen sind sehr daran interessiert, viele Projekte mit der Wirtschaft zusammen zu realisieren. Massnahmen, welche Projekte von Fachhochschulen mit der Wirtschaft unterstützen, sind zu fördern.
  • Es ist sinnvoll die Finanzierungs-Kriterien flexibler auszugestalten. Es ist dabei darauf zu achten, dass in jedem Fall private Beiträge eingesetzt werden, denn das Commitment der Privatwirtschaft ist der Erfolgsgarant, dass das Projekt auch wirklich erfolgreich umgesetzt werden kann. 
  • Bei der Innosuisse muss das Motto: „Sciene to Market“ nach wie vor gelten. 
  • Bei der Bewilligungspraxis der Innosuisse muss darauf geachtet werden, dass in allen Fachbereichen genügend gute und vor allem praxisnahe Expertinnen und Experten vorhanden sind. Die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Forschungs-Institutionen und Innosuisse muss pragmatisch und weniger bürokratisch gehandhabt werden.  
  • Die Start-up Förderung der Innosuisse ist so auszugestalten, dass nicht nur grosse professionell organisierte Hochschul-Institutionen überhaupt eine Chance auf Förderung haben. Das Kriterium der Marktfähigkeit und eine solider Business-Plan der Unternehmen sind viel wichtiger.
  • Innosuisse fördert auch Projekte von Umsetzungspartner, die als öffentliche Organisationen auftreten (bspw. Post, Spitäler, Gemeinden). Innosuisse sollte auch im Bereich «Soziale Innovation» proaktive Förderung betreiben. Gerade in diesem Bereich ist es schwierig Forschung im Innovationsbereich zu finanzieren, da die Privatwirtschaft nicht der typische Anbieter solcher Lösungen ist und die entsprechenden öffentlichen Organisationen über keine Finanzierung für solche Vorhaben verfügen. Aber gerade in solchen Organisationen wären Innovationsprojekte wichtig, da diese im Gegensatz zu Unternehmen in der Privatwirtschaft i.d.R. keine institutionalisierte Innovationsstrategie aufweisen. Damit Innovation auch im öffentlichen Bereich stattfinden kann, wäre hier auch die Innosuisse gefragt.

24.06.2020 - Erbebnisbericht - Bundesrat beauftragt WBF mit Ausarbeitung der Botschaft
Der Entwurf für die Teilrevision des Bundesgesetztes über die Förderung der Forschung und der Innovation ist in der Vernehmlassung grossmehrheitlich begrüsst worden. Es gingen 74 Stellungnahmen von Kantonen, Verbänden, politischen Parteien und weiteren Organisationen ein. Einzelne fügten ihrer generellen Zustimmung noch Anpassungvorschlägen in unterschiedlichen Punkten bei. Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsergebnis zur Kenntnis genommen und kam zum Schluss, dass der Gesetzesentwurf eine solide Grundlage darstellt. Er hat das WBF mit der Ausarbeitung der Botschaft beauftragt. Bis im Februar 2021 soll die Botschaft an das Parlament bereit sein.

17.02.2021 Bundesrat verabschiedet FIFG-Botschaft ans Parlament
Der Bundesrat hat die vom WBF erarbeitete Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation ans Parlament verabschiedet. Die Vorlage beinhaltet die Erhöhung des Handlungsspielraums und der Flexibilität von Innosuisse und der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung. Dies unter anderem bei der Förderung von Innovationsprojekten und Start-ups. Ausserdem soll es Anpassungen bei den Reserven der Innosuisse und des Schweizerischen Nationalfonds geben.

10.03.2021 Veröffentlichung im Bundesblatt

01.04.2021 Veröffentlichung im Bundesblatt
Parlamentarische Behandlung
28.05.2021 - WBK-N unterstützt Teilrevision FIFG
Nachdem die WBK-N an ihrer letzten Sitzung eine Anhörung durchgeführt und beschlossen hatte, auf die Vorlage einzutreten, hat sie am 28.05.2021 die Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation beraten. Die WBK-N hat sich für die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen ausgesprochen. Sie nahm die Vorlage einstimmig an.
17.06.2021 - Nationalrat stimmt Gesetzesänderung zu
Der Nationalrat hat am 17.06.2021 mit 187 zu 0 Stimmen und mit einer Enthaltung die Gesetzesänderungen genehmigt. Innosuisse soll mehr Spielraum erhalten. Gemäss dem Entscheid des Nationalrates die Beteiligung von Innosuisse an Projekten neu zwischen 30 und 50 Prozent sein. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.
18.08.2021 - WBK-S stimmt Gesetzesänderung zu
Die WBK-S hat die Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation beraten. Sie spricht sich für die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen aus. Die Kommission hat die Vorlage einstimmig angenommen.
14.09.2021 - Ständerat stimmt Vorschlag von Bundesrat zu
Gemäss Bundesrat soll die Beteiligung des Umsetzungspartners oder der Umsetzungspartner neu in der Bandbreite zwischen 40 und 60 Prozent liegen. Der Ständerat stimmte diesem Vorschlag oppositionslos zu. Der Nationalrat hatte zuletzt eine Bandbreite von 30 bis 50 Prozent beschlossen.  Der Ständerat beschloss zudem eine Bestimmung in die Vorlage aufzunehmen, die mehr Spielraum zulässt, wenn keine Assoziierung an Horizon zustande kommt. Innosuisse soll Innovationsprojekte mit bedeutendem Innovationspotenzial fördern können, wenn Schweizer Unternehmen der Zugang zu Förderangeboten für Einzelprojekte der Europäischen Kommission verwehrt ist. Das Geschäft geht mit Differenzen zurück an den Nationalrat.
27.09.2021 - Räte sind sich noch nicht einig
Der Bundesrat möchte die Beteiligung von Unternehmen künftig zwischen 40 und 60 Prozent festsetzen. Der Nationalrat ist damit aber nicht einverstanden. Er möchte eine Bandbreite von 30 bis 50 Prozent. Der Nationalrat blieb bei seiner Meinung aus der ersten Beratung. Der Nationalrat untersttzt hingegen den Vorschlag des Ständerats, eine Bestimmung aufzunehmen, die mehr Spielraum zulässt, sollte keine langfristige Assoziierung an Horizon erfolgen. Das Geschäft geht zurück an den Ständerat.
28.10.2021 - WBK-S hält an Position fest
Im Rahmen der Differenzbereinigung hält die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur einstimmig an ihrer Position fest.
13.12.2021 - Ständerat stützt weiterhin den Bundesrat
Die eidgenössischen Räte sind sich weiterhin nicht einig. Der Ständerat bekräftigte, dass er mit dem Vorschlag des Bundesrates einverstanden ist.
14.12.2021 - Nationalrat folgt Ständerat und Bundesrat
Nach dem Ständerat ist nun auch der Nationalrat dem Bundesrat gefolgt. Die Gesetzesvorlage muss nur noch in die Schlussabstimmung.
17.12.2021 - Schlussabstimmung
Die Vorlage wird in der Schlussabstimmung angenommen.


Aktuelles

Änderung vom 17. Dezember 2021

04.03.2022 Bundesrat setzt Bundesgesetzt gestaffelt in Kraft
Der Bundesrat hat am 4. März 2022 das Inkrafttreten Gesetzesbestimmung für die Unterstützung von KMU und Start-ups, die aktuell keinen Zugang zum Förderinstrument «Accelerator» des European Innovation Council (EIC) haben, bereits auf den 15. April 2022 beschlossen.  Ebenso hat der Bundesrat die entsprechenden finanziellen Massnahmen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die restlichen Bestimmungen des revidierten Gesetzes sollen am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

08.04.2022 Veröffentlichung im Bundesblatt


19.09.2022 Ständerat stimmt für Beitritt zu sechs europäischen Forschungsverbünden
Ohne Gegenstimme unterstützt der Ständerat den Beitritt der Schweiz zu sechs europäischen Forschungsverbünden. Dieser soll den Forschenden ermöglichen, an den Infrastrukturnetzwerken gleichberechtigt und aktiv teilzunehmen. Eric (European Research Infrastructure Consortium) ist eine Kooperation von verschiedenen Forschungsverbünden in Europa mit dem Ziel, gemeinsame For-schungsinfrastrukturen aufzubauen. Der Ständerat ist auch einverstanden, den Prozess für den Schweizer Beitritt zu Eric in der Zukunft zu vereinfachen. Er passte das Gesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) entsprechend an.

12.12.2022 Nationalrat einstimmig für Beitritt zu 6 EU-Forschungsverbünden
Der Nationalrat stimmte mit 173 zu 0 Stimmen der Vorlage zu. Der Beitritt soll den Forscherinnen und Forschern ermöglichen, an den Infrastrukturnetzwerken gleichberechtigt und aktivteilzunehmen. Die nötigen Mittel bewilligte das Parlament bereitsmit der BFI-Botschaft für die Jahre 2021 bis 2024.

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