Der ständige Ausschuss der Arbeitswelt in der SHK besteht aus je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Dachverbände der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberorganisation. Die FH SCHWEIZ ist nicht einverstanden, dass diese Vertretung im vornherein durch die Dachverbände der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberorganisationen schon definiert wird und damit – auch ohne Erwähnung; namentlich die Dachverbände Economiesuisse, SGV bzw. TravailSuisse und SGB meint.
Die vorgeschlagene Regelung lehnt sich nicht wie in den Erläuterungen beschrieben an die heutige Vertretung in der Eidgenössischen Fachhochschulkommission (EFHK) an. Wurde doch der damalige Präsident FH SCHWEIZ in diese EFHK gewählt. Die FH SCHWEIZ verlangt, dass auch andere Organisationen der Arbeitswelt, darunter auch die FH SCHWEIZ berücksichtigt wird.