Mit Berufsmaturität an die Pädagogische Hochschule

Durch die Annahme eines Postulates im Nationalrat überprüft aktuell der Bundesrat in Zusammenarbeit mit der EDK die Zulassung von Inhaber:innen einer Berufsmaturität an die Pädagogischen Hochschulen, die Voraussetzungen für die Studierfähigkeit sowie mögliche Verbesserungen. Eine Motion forderte zudem den prüfungsfreien Zugang mit der Berufsmatura zu Pädagogischen Hochschulen für die Ausbildung zur Primarlehrperson. Die Motion wurde vom Ständerat abgelehnt. FH SCHWEIZ unterstützt die Bemühungen für eine bessere Durchlässigkeit im Schweizer Bildungssystem. 

Ausgangslage
Die WBK-N hat das Postulat «Zulassung von Absolventen und Absolventinnen einer Berufsmatura zur Primarlehrerausbildung» und die Motion «Prüfungsfreier Zugang mit der Berufsmatura zu Pädagogischen Hochschulen für die Ausbildung zur Primarlehrperson» im Parlament eingereicht. Das Postulat beauftragt den Bundesrat, in Zusammenarbeit mit der EDK die Zulassung von Inhaber:innen einer Berufsmaturität an die Pädagogischen Hochschulen, die Voraussetzungen für die Studierfähigkeit sowie mögliche Verbesserungen zu prüfen. Dabei soll auch die Einführung einer neuen Berufsmaturitäts-Ausrichtung «Pädagogik» geprüft werden. Die Motion beauftragt den Bundesrat, Artikel 24 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) so zu ändern, dass Absolvent:innen einer Berufsmatura prüfungsfrei zur Primarlehrerausbildung an den Pädagogischen Hochschulen zugelassen werden.

Position FH SCHWEIZ
FH SCHWEIZ unterstützt die Forderung, wonach Personen mit einer Berufsmaturität einen vereinfachten (prüfungsfreien) Zugang zur Pädagogischen Hochschule haben sollten. Der Abbau der Zulassungshürde dient der besseren Durchlässigkeit in der Bildungslandschaft ohne dabei die hohe Qualität der Ausbildung zu gefährden. Aufgrund des Fachkräftemangels an Lehrkräften ist eine Öffnung des Zugangs für BM-Absolvent:innen an die PH’s dringend anzustreben.


Parlamentarische Behandlung

14.11.2024 WBK-N gibt Standesinitiative Folge
Die WBK-N hat der Standesinitiative an ihrer Sitzung am 14.11.2024 Folge gebeben.

29.05.2024 Ständerat stimmt für prüfungsfreie Zulassung
Berufsmaturand:innen sollen gemäss Ständerat künftig prüfungsfreian eine pädagogischen Hochschule zugelassen werden. Die kleine Kammer nahmeine entsprechende Standesinitiative des Kantons St. Galler 24 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung an. Als nächstes wird sich der Nationalrat mit der Standesinitiative befassen.

30.04.2024 WKB-S hat über Standesinitiative beraten
Die WBK-S hat über die kantonale Initiative «Mit der Berufsmatura prüfungsfrei an die Pädagogischen Hochschulen. Eine Antwort auf den Lehrpersonenmangel» beraten. Dazu präsentierte die Verwaltung die Zwischenresultate zum Bericht des Postulats «Zulassung von Absolventen und Absolventinnen einer Berufsmatura zur Primarlehrerausbildung». Die Kommission stimmte mit 6 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung und Stichentscheid der Präsidentin der Standesinitiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit möchte der Initiative Folge geben und die endgültigen Resultate des Berichts abwarten.

23.01.2024 WBK-S vertagt Entscheid zu Standesinitiative des Kantons St. Gallen
Der Sankt Galler Kantonsrat fordert die Bundesversammlung mit der Standesinitiative «Mit der Berufsmatura prüfungsfrei an die pädagogischen Hochschulen. Eine Antwort auf den Lehrpersonenmangel» auf, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Personen mit einer Berufsmaturität prüfungsfrei Zugang zu den pädagogischen Hochschulen (PH) erhalten, um dort eine Ausbildung zur Kindergarten- oder Primarlehrperson absolvieren zu können. Die WKB-S hat beschlossen, ihren Entscheid in dieser Sache zu vertagen. So kann sie vorgängig Kenntnis nehmen von den ersten Ergebnissen des Berichts in Erfüllung des Postulats.

18.09.2023 Ständerat lehnt Motion ab
Der Ständerat hat mit 19 zu 21 Stimmen bei zwei Enthaltungen die Motion abgelehnt. Der Ständerat will zuerst den Postulatsbericht des Bundesrats abwarten.

31.03.2023 WBK-S empfiehlt Ablehnung der Motion
Mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die WBK-S die Ablehnung der Motion. Die Kommissionsmehrheit möchte die geltende Praxis nicht ändern, bevor sie Kenntnis genommen hat von der Antwort auf das Postulat.

02.03.2023 Nationalrat nimmt Postulat und Motion an
Die Motion und das Postulat wurden vom Nationalrat in der Frühlingssession 2023 angenommen.


Ausblick
Das Postulat wurde vom Nationalrat an den Bundesrat überwiesen. Das Postulat wird vom Bundesrat erfüllt, indem er in einem separaten Bericht, im Geschäftsbericht oder in einer Botschaft zu einem Erlassentwurf der Bundesversammlung Bericht erstattet. 


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