Praxis
Praxis und Wissenschaft machen die Einzigartigkeit, den «USP» und damit die «DNA», der Fachhochschulen (FH) aus. Die Mitarbeitenden an FH definieren «Praxis» aber in der Regel selber, obwohl sie zentral und in den meisten Fällen höher zu gewichten ist als Abschlüsse. Es ist wichtig, dass die lehrende Person in ihrem Fachbereich einen aktuellen Praxisbezug mit einer exzellenten Expertise vorweisen kann. Dazu sind mindestens fünf Jahre Berufserfahrung ausserhalb der Hochschulwelt erforderlich, womit die Ausbildung an einer FH durch die Praxis genährt werden kann. Eine Forschungs- und Beratungsarbeit kann als Praxis gewertet werden, wenn eine direkte Tätigkeit, Zuständigkeit und Verantwortung in der Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur stattfindet.
→ FH SCHWEIZ fordert eine mehrjährige und verantwortungsvolle Berufserfahrung, beispielsweise Projektleitung oder Führungsaufgaben, im zu lehrenden Bereich. Diese soll primär vor, kann aber auch während der Hochschulanstellung gesammelt werden. Angestellte von FH sollen weiterhin in der Berufswelt tätig oder vernetzt sein.