Die Vereinbarung hat zum Ziel, ein gemeinsames Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen festzulegen. Damit sollen in der Schweiz und in der kanadischen Provinz Quebec die Ausübung reglementierter Berufe gefördert werden. Konkret betroffen sind fünf Berufe. Für diese wird die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen festgelegt. Drei der fünf Berufe haben einen Fachhochschul-Hintergrund. Die Berufe Sozialarbeiter:in, Hebamme und medizinische Radiologietechniker:in werden in der Schweiz mit einer Ausbildung an einer Fachhochschule erlernt. Für FH-Absolvent:innen in diesen drei Berufen, welche eine Arbeitstätigkeit in der Provinz Quebec erwägen, wäre diese Vereinbarung von Vorteil. Als Dachverband aller Absolvent:innen begrüssen wir daher die Vereinbarung.