Die FH SCHWEIZ hat am 12. April 2012 ihre Vernehmlassungsantwort zum Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) eingereicht. FH SCHWEIZ begrüsste in der Vernehmlassung ein Weiterbildungsgesetz grundsätzlich, forderte aber die Aufnahme der Berufserfahrung in die informelle Bildung, den Bezug zur Arbeitswelt (Art. 3 Abs. 4, Art. 4, 6 & 21 WeBiG) und entsprechend eine Berücksichtigung in der Zusammensetzung der damals vorgeschlagenen Weiterbildungskonferenz. Zudem sollten Durchlässigkeit und Anrechnung von Weiterbildungsleistungen (Art. 6 & 7) gewährleistet werden und faire Wettbewerbsbedingungen unter den Anbietern (Art. 1) gelten. Gleichzeitig forderte die FH SCHWEIZ, die Weiterbildung an den Fachhochschulen als formale Bildung ganz aus dem Gesetz zu nehmen (Art. 22). In einem Hearing der WBK-N Ende Juni 2013 konnte die FH SCHWEIZ nochmals ihre Position gegenüber den Parlamentariern einbringen.