Die letzten Differenzen zur Förderung der Bereiche Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft 2017-2020) wurden bereinigt. Damit starten erste Pilotprojekte der Kooperations-Doktoratsprogramme von Universitäten mit Fachhochschulen. Durch die Ratifizierung des Kroatien-Protokolls nach der Einigung zur Masseneinwanderungsinitiative ist die Schweiz per 2017 nun wieder ein voll assoziiertes Mitglied an der EU-Forschungszusammenarbeit Horizon 2020. Der Bundesrat hat die Totalrevision der Verordnung zum Hochschulförderungs- und –koordinationsgesetz (HFKG) verabschiedet.
In der Herbstsession wurden die Mittel für die Förderung der Bereiche Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Bereiche) von National- und Ständerat auf 26.4 Milliarden Franken erhöht. Das sind 395 Mio. Franken mehr als der Bundesrat beantragt hatte. In der Wintersession ist nun die letzte Differenz zur BFI-Botschaft 2017-2020 bereinigt worden. Sie betrifft die direkten Bundesbeiträge an Absolventinnen und Absolventen von Vorbereitungskursen für Berufsprüfungen. Die Vorlage wurde in der Schlussabstimmung angenommen und tritt per 01. Januar 2017 in Kraft. Mit der BFI-Botschaft werden unter anderem auch erste Pilotprojekte der Kooperations- Doktoratsprogramme von Universitäten mit Fachhochschulen finanziert. Dies werte ich auch als tollen Erfolg für FH SCHWEIZ, ist es uns doch ein grosses Anliegen, dass eine 3. Stufe (Doktorat) auch für FH-Absolventinnen und FH-Absolventen möglich sein soll.
Die beiden Räte haben sich auf eine Lösung zur Masseneinwanderungsinitiative geeinigt. Diese ist mit der Personenfreizügigkeit zwischen der EU und der Schweiz kompatibel. Dies macht den Weg frei für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien (Ratifizierung des Kroatien-Protokolls erfolgte bereits am Freitag 16.12. durch den Bundesrat) und damit für die Teilnahme der Schweiz als voll assoziiertes Mitglied an der EU-Forschungszusammenarbeit Horizon 2020. Das ist ein grosser Erfolg für den Forschungsplatz Schweiz und stärkt unser Land.
Der Bundesrat hat Ende November die Totalrevision der Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) verabschiedet. Für die Verteilung der jährlichen Gesamtbeiträge werden für Fachhochschulen und universitäre Hochschulen unterschiedliche Ansätze angewendet. Weiter werden für die Berechnung des Lehranteils alle Studierenden (Bachelor und Master), für die Berechnung des Abschlussanteils aber nur Bachelorabschlüsse berücksichtigt. FH SCHWEIZ und zahlreiche Akteure forderten in ihren Stellungnahmen einerseits, dass für die Berechnung des Abschlussanteils wie bei den universitären Hochschulen auch alle Masterabschlüsse berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite wurde aber auch klar, dass mit Berücksichtigung der Masterabschlüsse sich für viele Fachbereiche die Mittelzuteilungen negativ verändert hätten. Per 01. Januar 2017 tritt die Verordnung zum HFKG in Kraft.
Die beiden Räte haben sich auf eine Lösung zur Masseneinwanderungsinitiative geeinigt. Diese ist mit der Personenfreizügigkeit zwischen der EU und der Schweiz kompatibel. Dies macht den Weg frei für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien (Ratifizierung des Kroatien-Protokolls erfolgte bereits am Freitag 16.12. durch den Bundesrat) und damit für die Teilnahme der Schweiz als voll assoziiertes Mitglied an der EU-Forschungszusammenarbeit Horizon 2020. Das ist ein grosser Erfolg für den Forschungsplatz Schweiz und stärkt unser Land.
Der Bundesrat hat Ende November die Totalrevision der Verordnung zum Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) verabschiedet. Für die Verteilung der jährlichen Gesamtbeiträge werden für Fachhochschulen und universitäre Hochschulen unterschiedliche Ansätze angewendet. Weiter werden für die Berechnung des Lehranteils alle Studierenden (Bachelor und Master), für die Berechnung des Abschlussanteils aber nur Bachelorabschlüsse berücksichtigt. FH SCHWEIZ und zahlreiche Akteure forderten in ihren Stellungnahmen einerseits, dass für die Berechnung des Abschlussanteils wie bei den universitären Hochschulen auch alle Masterabschlüsse berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite wurde aber auch klar, dass mit Berücksichtigung der Masterabschlüsse sich für viele Fachbereiche die Mittelzuteilungen negativ verändert hätten. Per 01. Januar 2017 tritt die Verordnung zum HFKG in Kraft.