Ständerat sagt ja zu Innosuisse
Der Ständerat hat am 06.06.2016 die Beratung des Innosuisse-Gesetzes abgeschlossen und ist dabei mehrheitlich der Vorlage des Bundesrates und der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) gefolgt. Im Vergleich zur nationalrätlichen Vorlage brachte der Ständerat jedoch einige Änderungen ein. So befürwortet der Ständerat einstimmig den Vorschlag des Bundesrates, wonach die Mitglieder des Innovationsrats nur einmal wiedergewählt werden können. Der Ständerat gewichtet dadurch Erneuerung höher als Kontinuität. Der Nationalrat wollte, dass die Mitglieder des Innovationsrates zweimal für eine Amtszeit von vier Jahren wiedergewählt werden können um einem Know-how-Verlust entgegenzuwirken. Weiter beschloss der Ständerat, dass die Reserven der Innosuisse 10% des jeweiligen Jahresbudgets nicht übersteigen dürfen. Der Nationalrat wollte hier 15%. Der Ständerat unterstützte hingegen den Vorschlag des Nationalrats, wonach der Nachwuchs nicht nur mit Stipendien, sondern auch mit zinslosen Darlehen zu fördern. Der Gesetzesentwurf wurde in der Gesamtabstimmung mit 39 zu 3 Stimmen angenommen.