Die FH SCHWEIZ forderte in der Vernehmlassung eine Harmonisierung mit dem HFKG sowie mit dem Stipendienkonkordat. Weiterhin fordert die FH SCHWEIZ gleiche Chancen für alle Studierenden hinsichtlich Alter, Wahl und Ort ihres Studiums, sowie eine grundsätzliche Anhebung der Ausbildungsbeiträge.
Anfang November 2013 wurde die Stipendieninitiative und der Gegenvorschlag in der WBK beraten. Anfang 2014 wird die Stipendieninitiative, der indirekte Gegenvorschlag sowie ein direkter Gegenvorschlag in einer Subkommission der WBK-N weiterberaten.
Resultat der Verhandlungen
Die Stipendienitiative wurde in beiden Räten abgelehnt. Beim Gegenvorschlag des Bundesrates- Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes - gibt es noch eine Differenz zu behandeln. Es handelt sich dabei um den Artikel 4, in dem die Bundesbeiträge an die Kantone festgelegt werden. In der Differenz geht es darum, ob der Art. 15 der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen in die Beurteilung der Bundesbeiträge miteinbezogen wird oder nicht.. Der Art. 15 regelt die Höchst- und Mindestansätze von Stipendien. Der Nationalrat, möchte, dass dieser Artikel mit einbezogen wird, der Ständerat ist dagegen und folgt dem Bundesrat.
In der Wintersession 2014 folgt schlussendlich der Nationalrat dem Ständerat und dem Bundesrat.
Der Gegenvorschlag ist somit angenommen.