Der Bundesrat beantragt in seinem Bericht vom 18.12.2013 die Abschreibung der Motion mit der Begründung, dass eine eidgenössische Anerkennung ausserhalb des Fachhohchschulbereichs nur bei der Berufsbildung zu finden sei.
Der Bericht stellt sodann die Situation unter dem zukünftigen Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) vor. Dieses sieht keine eidgenössische Anerkennung von Hochschuldiplomen und keinen bundesrechtlichen Titelschutz vor. Fachhochschuldiplome werden damit künftig – analog zu den Diplomen kantonaler Universitäten und pädagogischer Hochschulen heute – den Status von Diplomen staatlicher (künftig: institutionell akkreditierter) kantonaler oder interkantonaler Fachhochschulen haben, deren Titelschutz sich nach kantonalem Recht richtet.
Der Schweizerischen Hochschulkonferenz als gemeinsamem Organ von Bund und Kantonen und oberstem hochschulpolitischen Organ der Schweiz wird in ihrer Zusammensetzung als Hochschulrat neu die Kompetenz zukommen, Vorschriften, insbesondere auch über die «einheitliche Benennung der Titel», die «Anerkennung von Abschlüssen» sowie über die Weiterbildung zu erlassen. Gestützt hierauf könnte sie Vorschriften über die gesamtschweizerische Anerkennung der Bachelor- und Masterdiplome, aber auch die Weiterbildungsmasterdiplome, erlassen.