Motion Bischofberger für Erhaltung Titelschutz MAS/EMBA an FH

Die Weiterbildungsmaster-Studiengänge sind für -Absolventen, für Arbeitgeber und für Fachhochschulen gleichermassen wichtig und bedeutend. Es muss eine Lösung gefunden werden, die eine Weiter­bildung hochschulübergreifend regelt. Qualität, Anerkennung und Titelschutz sind zu klären und nicht – wie es das neue HFKG vorsieht – bestenfalls an den Hochschulrat zu delegieren oder gar den Hochschulen selbst zu überlassen.
Ständerat und Mitglied Beirat FH SCHWEIZ Ivo Bischofberger reicht im Herbst 2011 eine Motion ein, die
  • einerseits die vom Bund via BFI-Botschaft 13-16 vorgesehene Aufhebung des eidg. Titelschutzes der MAS/EMBA an Fachhochschulen verhindert und
  • andererseits die nötigen Rechtsgrundlagen schaffen will, um auch in Zukunft die eidgenössische Anerkennung und den Titelschutz der Weiterbildungsmaster-Studiengänge FH zu gewährleisten.
Der Bundesrat beantragt in seinem Bericht vom 18.12.2013 die Abschreibung der Motion mit der Begründung, dass eine eidgenössische Anerkennung ausserhalb des Fachhohchschulbereichs nur bei der Berufsbildung zu finden sei.
Der Bericht stellt sodann die Situation unter dem zukünftigen Hochschul­förderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) vor. Dieses sieht keine eidgenössische Anerkennung von Hochschuldiplomen und keinen bundes­rechtlichen Titelschutz vor. Fachhochschuldiplome werden damit künftig – analog zu den Diplomen kantonaler Universitäten und pädagogischer Hochschulen heute – den Status von Diplomen staatlicher (künftig: institutionell akkreditierter) kantonaler oder interkantonaler Fachhochschulen haben, deren Titelschutz sich nach kantonalem Recht richtet.

Der Schweizerischen Hochschulkonferenz als gemeinsamem Organ von Bund und Kantonen und oberstem hochschulpolitischen Organ der Schweiz wird in ihrer Zusammensetzung als Hochschulrat neu die Kompetenz zukommen, Vorschriften, insbesondere auch über die «einheitliche Benennung der Titel», die «Anerkennung von Abschlüssen» sowie über die Weiterbildung zu erlassen. Gestützt hierauf könnte sie Vorschriften über die gesamt­schweizerische Anerkennung der Bachelor- und Masterdiplome, aber auch die Weiterbildungsmasterdiplome, erlassen.
Gemäss SBFI (Frühling 2015) ist der Titelschutz auf der Grundlage der verschiedenen Gesetze folgendermassen geregelt:

  • Inhaberinnen und Inhabern, die die Diplome vor dem 1.1.2015 angefangen und abgeschlossen haben behalten gemäss Art. 78 HFKG den eidg. Schutz.
  • Der eidg. Schutz der Titel für diejenigen die vor dem 1.1.2015 gestartet haben und unter dem HFKG fertig werden, ist in Art. 10 V-HFKG geregelt, dh. sind vom Bund anerkannte FH-Diplome (eidg. Schutz), sofern FH schreibt «Master of Advanced Studies [Name der Fachhochschule] in [Bezeichnung der Richtung]» (Abkürzung: MAS [Name der FH]) bzw. «Executive Master of Business Administration [Name der Fachhochschule]» (Abkürzung: EMBA [Name der FH]).
  • Der Schutz der Titel derjenigen Inhaberinnen und Inhaber, die nach dem 1.1.2015 ihr Studium gestartet haben, ist Sache des kantonalen Rechts (gilt für UH, FH und PH); Art. 62 Abs. 2 HFKG, dh. die Titel sind nach den jeweiligen Rechtsgrundlagen der Hochschule schützt.
Nächste Schritte:
Um die Anerkennung und die hohe Qualität vom Weiterbildungsmaster dennoch gesamtschweizerisch zu sichern und gegenüber den Studierenden wie gegenüber dem Arbeitsmarkt verbindliche Aussagen machen zu können, sind weitere Möglichkeiten im Rahmen der Akkreditierung zu prüfen.

Aktuelles INLINE

«Zukunft»

  • Karriere nach der Karriere dank FH-Studium. Interview mit Lia Wälti, Fussballprofi, Nationalspielerin und FH-Studentin im Fernstudium. 
  • Carole Jungo und Tom Vogt vom Verein Aspies erzählen wie Menschen mit Autismus ihr Studium erleben. 
  • Die Zukunft mitgestalten: Norman Süsstrunk enwickelt KI-Anwendungen. 

zum ePaper-Portal
Kienbaum Executive Search

Ihr nächster Schritt?
Mit Kienbaum erreichen Sie mehr: Ob eine neue Führungskraft für Ihre Organisation oder Ihr nächster Karriereschritt – wir unterstützen Sie mit lokaler Expertise und einem exzellenten Netzwerk.
Kontakt: paul.truessel@kienbaum.com  oder +41 79 608 78 10.


Mehr erfahren
HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich

CAS, DAS, MAS oder EMBA – beruflich weiterkommen, aber vor lauter Abkürzungen den Überblick verloren? In Sachen Weiterbildung gibt es nur ein Akronym, das man sich merken muss: HWZ. Die Hochschule für Wirtschaft Zürich bringt Ordnung ins Buchstabenchaos – und ermöglicht Zukunft.


Jetzt beruflich weiterkommen!
Jobeagle, the new way of recruiting

Mit Jobeagle bietest du deinen Talenten eine perfekte Candidate Experience. Videobasierte Jobinserate, Social Recruiting und Kommunikation über WhatsApp alles aus einem einfach zu bedienenden Tool inklusive ATS Anbindung.


Jetzt ausprobieren!
Neues Förderkonzept von Gebert Rüf Stiftung

Mit «First Ventures» fördert die Gebert Rüf Stiftung Bachelor- und Masterstudierende von Fachhochschulen, die in ihrer Abschlussarbeit eine innovative Geschäftsidee entwickeln. Die Unterstützung bietet verschiedene finanzielle Projektbeiträge bis 150'000 Franken und ganz neu auch kleinere Förderbeiträge für Startup-Projekte in früher Phase.


Erkundige dich hier oder leite diese Information an Interessierte weiter.