Ja zum Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG) mit Gesundheitsberuferegister

FH SCHWEIZ begrüsst ein GesBG, bittet aber gleichzeitig, folgende zentrale Punkte zu berücksichtigen. Es ist wichtig im Gesetz sowohl die Bachelor-, wie auch die Masterstufe zu berücksichtigen. Damit Klarheit herrscht ist es ausserdem wichtig, dass die einzelnen Berufe in einem vollständigen Gesundheitsberuferegister aufgeführt werden. Personen, die einen bewilligten Gesundheitsberuf ausüben, sollen ihre Kompetenzen kontinuierlich vertiefen und erweitern (Art. 15, lit. b). Der Umfang ist entsprechend durch die Berufsverbände zu definieren, durchzuführen und zu kontrollieren.
Ausgangslage
Die Ausbildung der im Gesundheitsbereich tätigen Fachleute spielt eine zentrale Rolle bei der Anpassung des Schweizer Gesundheitssystems an aktuelle und künftige Herausforderungen. Sind und bleiben die Anforderungen an die gesundheitsberuflichen Bildungsgänge an höheren Fachschulen im Berufsbildungsgesetz geregelt, so bezieht sich das GesBG explizit auf die Studiengänge in der Pflege, der Physiotherapie, der Ergotherapie, der Ernährung und für Hebammen an Fachhochschulen.
Diese Studiengänge sind bisher im Fachhochschulgesetz (FHSG) geregelt, welches nach Plan ab Ende 2014 vom neuen Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich HFKG abgelöst wird. Da das HFKG, anders als das FHSG, keine Anforderungen an Bildungsinhalte formuliert, soll das Gesundheitsberufegesetz die entstehende rechtliche Lücke füllen und die in den entsprechenden Studiengängen zu vermittelnden Kompetenzen festlegen.
Die wichtigsten Punkte des GesBG
  • Regelung der allgemeinen und der berufsspezifischen Kompetenzen: Die allgemeinen Kompetenzen sind für alle Gesundheitsberufe im Gesundheitsberufegesetz geregelt und die Festlegung von berufsspezifischen Kompetenzen an den Bundesrat delegiert; damit werden gesamtschweizerisch einheitliche Standards sichergestellt und Voraussetzungen für eine funktionierende interprofessionelle Zusammenarbeit geschaffen.
  • Gesundheitsschutz dank Programmakkreditierung: Das GesBG schliesst die mit der Aufhebung des Fachhochschulgesetzes entstehende Lücke, indem es eine Programmakkreditierung für die von ihm erfassten Gesundheitsberufe vorschreibt.
  • Bewilligungspflicht für die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung: Die von den Kantonen zu erteilenden Bewilligungen stellen sicher, dass diejenigen Fachleute, welche ihren Beruf ohne fachliche Aufsicht ausüben, die notwendigen Anforderungen erfüllen und den ebenfalls im Gesundheitsberufegesetz festgelegten Berufspflichten nachkommen.
Stellungsnahme im Vernehmlassungsverfahren
Die FH SCHWEIZ hat am 18.4.2014 Stellung genommen:
Am 12. November 2014 veröffentlicht der Bund den Vernehmlassungsbericht
Nach der Vernehmlassung hat der Bundesrat beschlossen, ein nationales
Register für Gesundheitsberufe zu schaffen. Ziel ist, damit die Patientensicherheit zu erhöhen und die Berufsausübung nachverfolgen zu können. Geprüft werden soll, ob das Gesetz auch Master-Studiengänge und die entsprechende Berufsausübung zu regeln hat. Der Bachelor soll aber grundsätzlich der berufsbefähigende Abschluss bleiben. Unter Einbezug der Partner im Bildungs- und Gesundheitsbereich wird zudem geklärt, ob weitere Berufe der Fachhochschulstufe und der höheren Berufsbildung aufgenommen werden sollen.
Botschaft und Gesetzesentwurf vom 18.11.2015
Das Gesundheitsberufegesetz regelt den jeweils berufsbefähigenden Abschluss, dabei handelt es sich mit Ausnahme der Osteopathie immer um den Bachelor. Aus Gründen der Qualitätssicherung schreibt das GesBG die Programmakkreditierung, zusätzlich zur institutionellen Akkreditierung nach HFKG, vor. Ausserdem können die Kantone eine eingeschränkte Bewilligung zur Berufsausübung erteilen oder in gravierenden Fällen die Bewilligung entziehen. Eine Bewilligung  darf nur entzogen werden , wenn es keine mildere Massnahme wie die Einschränkung der Bewilligung oder das Verfügen von Auflagen gibt. Ein Entzug gilt nur für den Kanton, in dem er verfügt wurde, und kann nach Wegfallen des Entzugsgrundes wieder aufgehoben werden. Die kontinuierliche Weiterbildung ist Pflicht (Art 16 lit.b). Die Art und der Inhalt der Weiterbildung wird durch die Kantone festgelegt.

Parlamentarische Behandlung
Ständerat will keine Regelung der Masterstufe für Pflegeberufe (02.03.2016)
Der Ständerat hat den Entwurf zum Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe 15.077 in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Entgegen dem Vorschlag der WBK-S, welche zusätzlich die Regelung von Ausbildung und Berufsausübung der Masterstufe in Pflege mit Schwerpunkt APN (Advanced Practice Nurse), stimmt er dem Vorchlag des Bundesrates mit  20 zu 18 Stimmen zu. Der Ständerat folgt somit nicht den Forderungen der FH SCHWEIZ und der WBK-S. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat.
Nationalrat heisst Gesundheitsberufegesetz gut
Der Nationalrat hat am 07.06.2016 in der Gesamtabstimmung das Gesundheitsberufegesetz mit 181 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Das Gesetz war angesichts der demografischen und gesundheitspolitischen Herausforderungen unumstritten.
Für die Osteopathie formuliert das Gesetz Anforderungen bis zur Masterstufe, weil es dafür keinen berufsbefähigenden Bachelor-Abschluss gibt. Keine Chance hatte die Erweiterung der Liste der Berufe um die Pflege auf Masterstufe als Advanced Practice Nurse (APN). Für die Mehrheit des Nationalrats kam die Forderung zu früh. Gesundheitsminister Alain Berset argumentierte damit, dass es für die APN-Ausbildung derzeit keine klaren Berufsprofile gibt, womit sich die Ausbildung derzeit nicht vereinheitlichen lasse.
Wer einen Gesundheitsberuf in "eigener fachlicher Verantwortung" ausüben will, braucht dafür eine Bewilligung des jeweiligen Kantons. Weiter wird mit dem Gesetz ein nationales Register für Physiotherapeuten, Hebammen und die anderen neu gesetzlich reglementierten Gesundheitsberufe geschaffen. Das Register soll auf nationaler Ebene geführt werden.
Mit 96 zu 93 Stimmen sagte der Nationalrat sehr knapp ja zur gesetzlichen Grundlage für Finanzhilfen zur Förderung der Effizienz der medizinischen Grundversorgung. Der Bundesrat hatte diese Ergänzung des Gesetzes im Rahmen der Fachkräfteinitiative nachträglich eingebracht. Der damit verbundene Verpflichtungskredit über acht Millionen Franken lehnte der Nationalrat mit 95 zu 94 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
WBK-S räumt Differenzen zum Nationalrat mehrheitlich aus
Die WBK-S hat am 21.06.2016 ihre grundsätzliche Unterstützung zum Projekt «Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017-2021» zum Ausdruck gebracht. Im Gegensatz zum Nationalrat will die Kommission jedoch die Konkretisierung des Projekts ermöglichen und stellt für die Umsetzung des Projekts höchstens 8 Millionen Franken für vier Jahre zur Verfügung. Es soll dafür aber keine Budgeterhöhung in Kauf genommen werden. Die Gelder sollen haushaltsneutral bereitgestellt werden. Betreffend der weiteren Differenzen beantragt die WBK-S den Ständerat dem Nationalrat zu folgen.
Der Ständerat spricht sich am 14.09.2016 für Finanzmittel aus
Der Ständerat will das Projekt "Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017-2021" mit maximal 8 Millionen Franken unterstützen. Allerdings müssen die Zahlungskredite haushaltsneutral sein. Das hat er bei der Beratung des Gesundheitsberufegesetzes entschieden. Damit sollen mehr und besser qualifizierte Fachleute ausgebildet werden. Weil der Nationalrat die Mittel für das Programm verweigerte, muss er sich erneut über den Bundesbeschluss über die Finanzhilfen beugen. In den übrigen noch offenen Punkten schloss sich der Ständerat dem Nationalrat an.
Nationalrat will mehr Effizienz in medizinischer Grundversorgung - 19.09.2016
Der Bund soll mehr und besser qualifizierte medizinische Fachleute ausbilden. Dafür hat das Parlament Gelder über acht Millionen Franken für die nächsten vier Jahre gesprochen. Ziel ist es, die Effizienz in der medizinischen Grundversorgung zu fördern.
30.09.2016 - Annahme Gesetz in der Schlussabstimmung
Der Nationalrat hat mit 196 zu 1 Stimmen (bei einer Enthaltung) das Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe angenommen. Der Ständerat stimmte in der Schlussabstimmung einstimmig für das Gesetz.
Ablauf der Referendumsfrist: 19. Januar 2017

Schlussabstimmungstext 30.09.2016 - angenommen

WEKO erlässt Empfehlung zu Gesundheitsberufen 11.06.2019
Das neue Gesundheitsberufegesetz regelt ab Anfang 2020 den Zugang von Gesundheitsfachpersonen in den Kantonen. Die WEKO empfiehlt den Kantonen, Berufsbewilligungen aus anderen Kantonen grundsätzlich ohne weitere Prüfung anzuerkennen. Diese Empfehlung der WEKO an die Kantone ist nicht rechtsverbindlich. Die Betroffenen und die WEKO können hingegen gegen konkrete Entscheide der Kantone Beschwerde erheben, wenn solche Entscheide gegen das BGBM verstossen.
Empfehlung WEKO

Bundesrat setzt das Gesetz per 01.02.2020 in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13.012.2019 entschieden, das GesBG sowie das Ausführungsrecht per 1. Februar 2020 in Kraft zu setzen. 

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