FH SCHWEIZ begrüsst ein GesBG, bittet aber gleichzeitig, folgende zentrale Punkte zu berücksichtigen. Es ist wichtig im Gesetz sowohl die Bachelor-, wie auch die Masterstufe zu berücksichtigen. Damit Klarheit herrscht ist es ausserdem wichtig, dass die einzelnen Berufe in einem vollständigen Gesundheitsberuferegister aufgeführt werden. Personen, die einen bewilligten Gesundheitsberuf ausüben, sollen ihre Kompetenzen kontinuierlich vertiefen und erweitern (Art. 15, lit. b). Der Umfang ist entsprechend durch die Berufsverbände zu definieren, durchzuführen und zu kontrollieren.