Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30. September 2011 (HFKG) will über die institutionelle Akkreditierung sicherstellen, dass die Hochschulen eigene Qualitätssicherungssysteme eingerichtet haben und dass die Qualitätssicherung nach gemeinsamen nationalen Kriterien und internationalen Standards wirksam stattfindet. Die institutionelle Akkreditierung soll den Hochschulen und ihren Leistungen eine grössere nationale und internationale Sichtbarkeit verschaffen und Studierenden, Hochschulvertreterinnen und -vertretern, Politikerinnen und Politikern, der Arbeitswelt und der Gesellschaft als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen. Die institutionelle Akkreditierung soll weiter dazu beitragen, die Profilierung der Hochschulen zu unterstützen und die internationale Anerkennung und die Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse im Sinne des Bologna-Prozesses zu verbessern.