Ja zu den Akkreditierungsrichtlinien mit einigen Änderungen

Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30. September 2011 (HFKG) will über die institutionelle Akkreditierung sicherstellen, dass die Hochschulen eigene Qualitätssicherungssysteme eingerichtet haben und dass die Qualitätssicherung nach gemeinsamen nationalen Kriterien und internationalen Standards wirksam stattfindet. Die institutionelle Akkreditierung soll den Hochschulen und ihren Leistungen eine grössere nationale und internationale Sichtbarkeit verschaffen und Studierenden, Hochschulvertreterinnen und -vertretern, Politikerinnen und Politikern, der Arbeitswelt und der Gesellschaft als Orientierungs- und Ent­schei­dungs­hilfe dienen. Die institutionelle Akkreditierung soll weiter dazu beitragen, die Profilierung der Hochschulen zu unterstützen und die internationale Anerkennung und die Vergleichbarkeit der Studien­abschlüsse im Sinne des Bologna-Prozesses zu verbessern.
Der FH SCHWEIZ sind 2 Punkte besonders wichtig:

  • Die Organisationen der Arbeitswelt sollen in das Akkreditierungsverfahren miteinbezogen werden. Dies ist aus unserer Sicht für alle 3 Hochschultypen wichtig. Bei der Fachhochschule ist die Zusammenarbeit mit der Arbeits­welt jedoch besonders eng.
  • Die Titel der Weiterbildung sollen im Rahmen des HFKG geschützt und anerkannt werden. Weiterbildungsstudiengänge ermöglichen es den Studierenden sich in einem Spezialgebiet zu vertiefen oder sich gezielt Wissen auf neuen Gebieten anzueignen. Sie entsprechen dem Bedürfnis der Arbeitswelt und diese wird in die Entwicklung und das Qualitätssystem dieser Weiterbildungsstudiengänge miteinbezogen.
An seiner Sitzung vom 28. Mai 2015 hat der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz die Richtlinien zur Akkreditierung verabschiedet.

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