BFI-Botschaft 2021-2024

Der Bundesrat legt dem Parlament alle vier Jahre – abgestimmt auf die Legislaturplanung – eine Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) vor. Der Bundesrat beantragt ans Parlament in der BFI-Botschaft für die Jahre 2021–2024 knapp 28 Milliarden Franken. Das sind 2 Milliarden mehr als in der Förderperiode 2017-2020. Dies entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von nominal 2.2 Prozent. 
Mit der BFI-Botschaft zieht der Bundesrat Bilanz über die jeweils laufende Periode. In diesem Falle die Periode 2017-2020. Er legt die Ziele und Massnahmen der neuen Förderperiode 2021-2024 fest. Es geht dabei einerseits um die grundlegende Finanzierung des BFI-Systems seitens des Bundes. Andererseits kann es Optimierungen der Rechtsgrundlagen durch Gesetzesänderungen geben.

Bundesrat verabschiedet BFI-Botschaft 2021-2024
Der Bundesrat hat am 26. Februar 2020 die BFI-Botschaft für die Jahre 2021-2024 ans Parlament verabschiedet. Er beantragt knapp 28 Milliarden Franken. Das sind gegenüber der Förderperiode 2017-2020 rund 2 Milliarden Franken mehr an Mitteln. Das entspricht bei den heutigen Teuerungsannahmen einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von nominal 2.2 Prozent. Das Ziel des Bundesrates ist es, dass die Schweiz in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation international führend bleibt. Der digitale Wandel zählt dabei zu den grossen Herausforderungen.
Folgende Prioritäten verfolgt der Bundesrat in der BFI-Politik für die Jahre 2021-2024:
  • Die Berufsbildung ermöglicht auch künftig in der Arbeitswelt attraktive Einstiegs- und Karrieremöglichkeiten.
  • Der Bund setzt sich für eine Erhöhung der Beteiligung an Weiterbildung ein.
  • Die BFI-Politik unterstützt in allen Bereichen die Akteure in der Bewältigung und in der Mitgestaltung des digitalen Wandels.
Ausserdem gilt für die neue Förderperiode:
  • Die Schweizer Hochschulen bieten Höchstleistungen im Interesse von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.
  • Die Förderagenturen des Bundes unterstützen Forschung und Innovation auf höchstem Niveau.
  • Die BFI-Politik trägt in allen Bereichen zu einer nachhaltigen Entwicklung und zur Chancengerechtigkeit bei.
Bezogen auf das HFKG umfassen die Ziele und Herausforderungen folgende Punkte:
  • Verbesserung der Karrieremöglichkeiten des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Massnahmen zur Stärkung des Nachwuchses im Medizinbereich und in anderen Bereichen mit Fachkräftemangel, d.h. MINT und Gesundheit.
  • Förderung der Ausbildung von IKT-Fachkräften und die Stärkung der Digital Skills der Absolvierenden und des wissenschaftlichen Personals.
  • Konkretisierung und Umsetzung der nationalen Open-Access-Strategie und der nachhaltige Aufbau von gemeinsamen Dienstleistungen und Infrastrukturen im Bereich der wissenschaftlichen Informatikdienstleistungen und der Verwaltung von Forschungsdienstleistungen.
  • Schärfung der hochschultypischen Profile und Erarbeitung von Vorschlägen für Aufgabenteilung und Portfoliobereinigungen.
  • Erhöhung der Erfolgsquote der Studierenden ohne Einbussen bei der Ausbildungsqualität.
Im beantragten Zahlungsrahmen hat der Bundesrat die Grundbeiträge für Fachhochschulen auf 2305.3 Millionen Franken festgelegt.

Von der Bundesversammlung verabschiedet



FH SCHWEIZ am Hearing WBK-S am 08.05.2020

Die Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Ständerates hat im Hinblick auf die Vorberatung der BFI-Botschaft Anhörungen durchgeführt. FH SCHWEIZ wurde an das Hearing der WBK-S  eingeladen. FH SCHWEIZ bat im Rahmen dieser BFI-Botschaft einige Aktualitäten zu berücksichtigen, aus unserer Sicht wichtige Formulieren anzupassen und fehlende Aspekte zu ergänzen.

Aktualitäten berücksichtigen
  • Der Schweizerische Nationalfonds und die Innosuisse sind die beiden Gefässe, über die der Bund die Forschung und Innovation an Hochschulen fördert. Die Hochschulen haben und sollen weiterhin unterschiedliche Profile haben. Deshalb sind die Gesuchskriterien zur Erlangung von Forschungsgelder bei SNF so anzupassen, dass auch Fachhochschulen zum Zug kommen. Zudem gilt es aus aktueller Lage, Innosuisse für dringend notwendige wirtschaftliche Impulse zu nutzen und im Rahmen der COVID19-Krise die Gesuchkriterien anzupassen (siehe Motion 3239 «Covid-19: Gezielt in Forschung und Entwicklung investieren»)
  • Die zugrundeliegenden Wachstumszahlen Kredit (+2%) versus Studierende an Fachhochschulen (+3.1%) stimmen nicht überein und sollen angepasst werden.
  • Genauso muss die Aussage nun natürlich leider korrigiert werden, wonach die Berufsbildung gut aufgestellt und der Lehrstellenmarkt stabil sei.

Anpassung Formulierungen
  • Der Bund spricht von einer «Ausbildung von praxisorientierten Fachkräften». Aus unserer Sicht müsste dies «praxisorientierte Ausbildung von Fachkräften heissen.
  • Dass die digital Skills gefördert werden, begrüssen wir sehr. Genauso – auch das zeigt COVID19 anschaulich – zählen aber auch soziale Kompetenzen, was zu ergänzen ist.
  • Bei der weltweiten Exzellenz in der Forschung muss die angewandte Forschung für die Schweiz auch gemeint sein.

Fehlende Aspekte
  • Im Rahmen der projektgebundenen Beiträge sind Pilotprogramme für den Nachwuchs auf dritter Stufe (Doktorat bzw. gem. Bologna PhD genannt) -> die damit verbundene Kooperation zwischen universitärer und Fachhochschule ist ein Ansatz, aber nur dann, wenn die beiden Hochschultypen – was bei Kooperationen ja auch in der Wirtschaft üblich ist - gleichwertig zuständig sind für Programm und Titelvergabe. Wird dies nicht angepasst, werden viele Programme scheitern.
  • Wir wissen, dass die Meinungen zu einer eigenständigen 3. Stufe an Fachhochschulen kontrovers diskutiert werden. Fachhochschulen haben mit dem Bachelor und mit dem Master ein eigenständiges Profil aus Wissen, Praxis und angewandte Forschung. Das gilt für alle Stufen. Nur die Verhältnisse ändern sich. Und dasselbe gilt auch für die 3. Stufe, das Doktorat. Ein solches ist deshalb zu ermöglichen, wenn die Rahmenbedingungen gegeben sind. Siehe dazu auch fhschweiz.ch/doktorat
  • Abschliessend die gezielte Förderung von studentischen Start-up-Projekten. Diese sollten bei den projektbezogenen Beiträgen mit 10-15 Millionen Franken ergänzt werden.

Parlamentarische Behandlung

13.05.2020 Finanzkommission des Ständerates beantragt keine Änderung an Mitteln in BFI-Botschaft
Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat aus Prinzip beschlossen, keine Senkung der ihr unterbreiteten Zahlungsrahmen (27.9 Milliarden Franken für die BFI-Botschaft 2021-2024) zu beantragen, obwohl der Bundesrat im Vergleich zur Vorperiode real deutlich höhere Mittel beantragt. Mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die FK-S einen Antrag zur BFI-Vorlage abgelehnt, welcher forderte für den Zeitraum 2021–2024 auf jegliche reale Erhöhung der Mittel zu verzichten. Die für den Zeitraum 2017–2020 zugewiesenen Mittel wären nur an die effektive Teuerung angepasst worden. Die FK-S wird ihre Erwägungen den für die Vorberatung dieses Geschäftes zuständigen Sachbereichskommissionen übermitteln.

22.05.2020 WBK-S benatragt über 28 Milliarden Franken für BFI-Bereich zu investieren
Nachdem sie die Detailberatung am 18. Mai aufgenommen hatte, hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates nun die BFI-Botschaft 2021-2014 zuhanden des Ständerates verabschiedet. Die Kommission möchte in den nächsten vier Jahren 28,0997 Milliarden Franken in die Bildung, Forschung und Innovation investieren. Dies entspricht einer Erhöhung um 200,3  Millionen im Vergleich zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen 27,8994 Milliarden.

17.06.2020 Ständerat bewilligt über 28 Mia. Franken für BFI-Botschaft 2021-2024
Für Bildung, Forschung und Innovation sollen in den nächsten vier Jahren über 28 Milliarden Franken bereitgestellt werden. Der Ständerat hat damit den vom Bundesrat in der BFI-Botschaft 2021-2024 vorgeschlagenen Umfang der Finanzbeschlüsse um 188 Millionen Franken erhöht. Bereits die von Bundesrat beantragten 27,9 Milliarden Franken übersteigen die Mittel der aktuellen Vierjahresperiode um rund 2 Milliarden Franken. Die Unterstützung für Hochschulen soll um 5,9 Prozent höher sein als in der laufenden BFI-Periode. Als Grundbeiträge für Fachhochschulen ist ein Zahlungsrahmen von 2,3 Milliarden Franken vorgesehen. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.

03.07.2020 - WBK-N tritt auf alle Entwürfe ein
Die WBK-N hat einstimmig Eintreten auf alle Entwürfe beschlossen. Die Detailberatung wird sie im August führen. Die Eintretensdebatte fokussierte die internationale Mobilität (insbesondere Erasmus+), die Weiterbildung, die Chancengerechtigkeit und die Forschungsförderung nach Art. 15 FIFG.

14.08.2020 WBK-N stockt im Bereich der Berufs- und Weiterbildung sowie der Nachhaltigkeit auf
Die WBK-N BFI-Botschaft 2021-2024 beraten und zuhanden des Nationalrates verabschiedet. Die Kommission möchte in den nächsten vier Jahren 28,1461 Milliarden Franken in die Bildung, Forschung und Innovation investieren. Das sind 58,4 Millionen mehr im Vergleich zum vom Ständerat beschlossenen Betrag. Mit 20,4 Millionen davon sollen beispielsweise gezielt Anreize gesetzt werden, um private Investitionen in die berufsorientierte Weiterbildung zu fördern und zu ergänzen. Um 6 Millionen soll der Zahlungsrahmen im Bereich der Weiterbildung für die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone und die Organisationen der Weiterbildung erhöht werden. Ausserdem soll durch die Erhöhung des Zahlungsrahmens für den ETH-Bereich um 15 Millionen  Franken die Lehre und Forschung im Bereich der Nachhaltigkeit und speziell der Raumplanung investiert werden. 

16.09.2020 Nationalrat stockt Gelder auf
Nachdem bereits der Ständerat Beiträge erhöht hat, hat der Nationalrat die Mittel für Bildung und Forschung in den nächsten vier Jahren noch weiter aufgestockt, hauptsächlich für die Berufsbildung. Die Vorlage geht nun wieder in den Ständerat. Die Mittel in der BFI-Botschaft sind mit der Zustimmung beider Räte aber noch nicht freigegeben. Mit den Budgets müssen die Beträge zum Schluss jeweils noch bestätigt werden.

22.09.2020 Noch umstrittene Punkte
In einigen Punkte sind sich National- und Ständerat noch nicht einig. Die Differenzen betreffen die Erhöhung eines Verpflichtungskredites für die berufliche Bildung, dem Krediten zu Gunsten von Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung und die 15 Millionen Franken für den ETH Bereich zu Gunsten der Raumplanung. Der noch umstrittenen Teile der BFI-Botschaft gehen zurück an den Nationalrat.

25.09.2020 Schlussabstimmung
Annahme in der Schlussabstimmung der Teile Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation, Bundesgesetz über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen.

16.10.2020 WBK-N behandelt Differenzen
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat die verbliebenen Differenzen zur BFI-Botschaft behandelt. Bezüglich Bundesbeschluss überdie Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 2021-2024 hält die WBK-N an der Version des Nationalrates fest. Auch beim Bundesbeschluss über die Kredite für Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung in den Jahre 2021-2024 hält sie an der Version der grossen Kammer fest. Beim Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich schliesst sich die Kommission dem Ständerat an. 

15.12.2020 Räte einigen sich
Nach drei Beratungsrunden in der Wintersession haben sich die Räte geeinigt über die Mittel, die der Bund in den kommenden vier Jahren der Förderung von Bildung, Forschung und Innovation zur Verfügung stellen will. Insgesamt sind es 28,1 Milliarden Franken. Der Bundesrat beantragte ursprünglich insgesamt gut 27,9 Milliarden Franken. Das waren 2 Milliarden Franken mehr als noch in der laufenden Förderperiode.

Prozess Erarbeitung BFI-Botschaft 2021-2024

Die BFI-Botschaft wird anhand eines Prozesses erarbeitet. In der nachfolgenden Grafik finden sich die wichtigsten Etappen:
Quelle: Website SBFI, Publikationen & Dienstleistungen, SBFI News 1/2019, BFI-Botschaft 2021-2024

Spitzentreffen zur BFI-Botschaft 2021-2024
Am 4. September 2019 diskutierte Bundesrat Guy Parmelin mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bildung, Forschung und Innovation die bisherigen Entwiklungen und den Stand der Arbeiten. Es ging darum den Dialog unter wichtigen Partnern über die Ausgestaltung der BFI-Botschaft 2021-2024 des Bundes fortzuführen. Der Bundesrat beabsichtigt den BFI-Bereich 2021-2024 prioritär zu behandeln. So wurde als Ziel für die Legislaturperiode 2019-2023 festgehalten: «Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation und nutzt die Chancen der Digitalisierung.» Der Finanzrahmen für die BFI-Botschaft 2021-2024 steht im Kontext der Legislaturplanung und wird beeinflusst durch den Finanzbedarf für die allfällige Teilnahme der Schweiz an den Bildung- und Forschungsprogrammen der EU. Vor diesem Hintergrund hatte der Bundesrat im Juni 2019 für die Ausarbeitung der BFI-Botschaft ein jährliches Wachstum von 2.1 bis 2.5 Prozent festgelegt. Die definitive Höhe des Finanzvolumens sowie die Aufteilung der Mittel wird der Bundesrat dem Parlament für das ersten Quartal 2020 beantragen.


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