Bezüglich «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» begrüssen wir die Anstrengungen, den Zugang zum Studiengang Pflege FH mit gezielten Massnahmen zu verbessern. Dass Kantone Personen, welche die Ausbildung in Pflege an einer Fachhochschule absolvieren, mit Ausbildungsbeiträgen unterstützt werden sollen, ist vorteilhaft. Dies dürfte zur Erhöhung der Attraktivität der Diplomabschlüsse für potentielle Absolventinnen und Absolventen beitragen.
Im Bezug auf den «Bundesbeschluss über die Erhöhung der Ausbildungsabschlüsse in Pflege an den kantonalen Fachhochschulen» begrüssen wir die Erhöhung der Ausbildungsplätze in der Pflege FH durch eine anreizorientierte Sonderfinanzierung sehr. Doch die Schaffung Ausbildungsplätzen allein genügt nicht! Es ist aus unserer Sicht sehr zentral, dass auch genügend Praktikumsplätze für die Studierenden in Spitälern, Pflegeheimen etc. angeboten werden können und entsprechend zu fördern ist.
Wir halten zudem fest:
- Die Frist für eine wirkliche Veränderung ist mit 8 Jahren sportlich. Wir würden einen längeren zeitlichen Horizont für die Unterstützung begrüssen.
- Die Betriebe müssen nach Ablauf der 8 Jahre selber für die Mehrkosten der Ausbildung aufkommen. Dies so lange die Finanzierung der ambulanten/LZ Pflege und der akuten Pflege nicht gleichgestellt wird. Damit wird die Ausbildung ohne Unterstützungsbeiträge für Betriebe nach Ablauf der 8 Jahre ein Minusgeschäft sein.
- Der Ansatz, mehr Studierende für den Pflegeberuf zu gewinnen, ist zwar löblich, aber ebenso wichtig ist es, die Weiterbildung und Arbeitsbedingungen einzubeziehen, damit die vielen Pflegefachleute auch im Beruf bleiben.
- Die finanzielle Unterstützung muss über die gesamte Dauer der Unterstützung gesichert sein. Die Mittel sind in der jeweiligen BFI-Botschaft ausreichend einzustellen und in den jährlichen Budgets dann vollständig eizusetzen. Es geht nicht, dass jedes Jahr entsprechend der finanziellen Lage des Bundes und der Kantone neu über die Unterstützung verhandelt werden muss.
- Die in den Unterlagen gewählten Formulierungen beurteilen wir als sehr veraltet und sind dringend anzupassen. Dies aus mehreren Gründen: Schon heute verfügen Pflegefachleute über mehr Kompetenzen als diejenigen der Grundpflege. Sie sollten ihren Kompetenzen entsprechend über ihre Aufwände und die Abrechnung mit der Krankenkasse bestimmen können. Zudem sollte der Gesetzesvorschlag so formuliert sein, dass auch neue Ausbildungen – z.B. Ausbildungen auf der Master-Stufe – berücksichtigt werden.
- Die Bedingungen des nachträglichen Titelerwerbs (NTE) für Pflegende mit altrechtlichen Diplomen müssen den Bedingungen der anderen Berufsgruppen angepasst werden, sodass Pflegende überhaupt eine Chance haben, den NTE zu erwerben und dafür nicht über eine Ausbildung verfügen müssen, die es überhaupt nicht mehr gibt.