Für eine Stärkung der Pflege

2019 hat FH SCHWEIZ im Vernehmlassungsverfahren zur parlamentarischen Initiative «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» eine Stellungnahme eingereicht. Personen, welche eine Ausbildung in Pflege an einer Fachhochschule absolvieren, sollen finanziell mit Ausbildungsbeiträgen unterstützt werden. Ausserdem sollen die Ausbildungsplätze in Pflege erhöht werden. 2021 wurde die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative) klar angenommen. Die Umsetzung wird in zwei Etappen vorgenommen. Die erste Etappe ist eine «Ausbildungsoffensive».  In der zweiten Etappe wurden die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung behandelt. In den entsprechenden Vernehmlassungen hat FH SCHWEIZ jeweils eine Stellungnahme eingereicht.

Vernehmlassung 2019
Ausgangslage
Bei der parlamentarischen Initiative «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» handelt es sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) hat einen Vorentwurf für ein Bundesgesetz und drei Bundesbeschlüsse verabschiedet. Der indirekte Gegenvorschlag umfasst folgende vier Vorentwürfe:

  • Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege
    Die Kantone sollen verschiedene Akteuren im Bereich der praktischen Ausbildung von Pflegepersonen Ausbildungsverpflichtungen auferlegen und Beiträge an die ungedeckten Kosten ausrichten. Zudem sollen die Kantone Perosnen, welche die Ausbildung in Pflege an einer höheren Fachschule (HF) oder einer Fachhochschule (FH) absolvieren, mit Ausbildungsbeiträgen unterstützen. Der Bund soll die Kantone dabei finanziell unterstützen. Mit dem gleichen Erlass wird das Gesetz über die Krankenversicherung (KVG) geändert, damit Pflegefachpersonen namentlich Leistungen der Grundpflege ohne Anordnung oder Auftrag eines Artzes zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen können.

  • Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege
    Zur Umsetzung des oben genannten Bundesgesetzes ist ein Verpflichtungskredit von 469 Millionen Franken für acht Jahre vorgesehen.

  • Bundesbeschluss über die Erhöhung der Ausbildungsabschlüsse in Pflege an den kantonalen Fachhochschulen
    Der Grundsatz- und Planungsbeschluss sieht vor, dass der Bund zusammen mit den Kantonen Massnahmen trifft, die bis Ende 2028 zu einer bedarfsgerechten Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse in Pflege an den Fachhochschulen führen. Zu diesem Zweck soll der Bund bis zu 25 Millionen Franken bereitstellen.

  • Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung, insbesondere der Interprofesionalität
    Für diese Finanzhilfen, die sich auf das Gesundheitsberufe- und auf das Medizinalberufegesetz stützen, sollen für vier Jahre 8 Millionen Franken bewilligt werden.

Weitere Informationen


Stellungnahme FH SCHWEIZ

Bezüglich «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» begrüssen wir die Anstrengungen, den Zugang zum Studiengang Pflege FH mit gezielten Massnahmen zu verbessern. Dass Kantone Personen, welche die Ausbildung in Pflege an einer Fachhochschule absolvieren, mit Ausbildungsbeiträgen unterstützt werden sollen, ist vorteilhaft. Dies dürfte zur Erhöhung der Attraktivität der Diplomabschlüsse für potentielle Absolventinnen und Absolventen beitragen.

Im Bezug auf den «Bundesbeschluss über die Erhöhung der Ausbildungsabschlüsse in Pflege an den kantonalen Fachhochschulen» begrüssen wir die Erhöhung der Ausbildungsplätze in der Pflege FH durch eine anreizorientierte Sonderfinanzierung sehr. Doch die Schaffung Ausbildungsplätzen allein genügt nicht! Es ist aus unserer Sicht sehr zentral, dass auch genügend Praktikumsplätze für die Studierenden in Spitälern, Pflegeheimen etc. angeboten werden können und entsprechend zu fördern ist.

Wir halten zudem fest:

  • Die Frist für eine wirkliche Veränderung ist mit 8 Jahren sportlich. Wir würden einen längeren zeitlichen Horizont für die Unterstützung begrüssen.
  • Die Betriebe müssen nach Ablauf der 8 Jahre selber für die Mehrkosten der Ausbildung aufkommen. Dies so lange die Finanzierung der ambulanten/LZ Pflege und der akuten Pflege nicht gleichgestellt wird. Damit wird die Ausbildung ohne Unterstützungsbeiträge für Betriebe nach Ablauf der 8 Jahre ein Minusgeschäft sein.
  • Der Ansatz, mehr Studierende für den Pflegeberuf zu gewinnen, ist zwar löblich, aber ebenso wichtig ist es, die Weiterbildung und Arbeitsbedingungen einzubeziehen, damit die vielen Pflegefachleute auch im Beruf bleiben.
  • Die finanzielle Unterstützung muss über die gesamte Dauer der Unterstützung gesichert sein. Die Mittel sind in der jeweiligen BFI-Botschaft ausreichend einzustellen und in den jährlichen Budgets dann vollständig eizusetzen. Es geht nicht, dass jedes Jahr entsprechend der finanziellen Lage des Bundes und der Kantone neu über die Unterstützung verhandelt werden muss.
  • Die in den Unterlagen gewählten Formulierungen beurteilen wir als sehr veraltet und sind dringend anzupassen. Dies aus mehreren Gründen: Schon heute verfügen Pflegefachleute über mehr Kompetenzen als diejenigen der Grundpflege. Sie sollten ihren Kompetenzen entsprechend über ihre Aufwände und die Abrechnung mit der Krankenkasse bestimmen können. Zudem sollte der Gesetzesvorschlag so formuliert sein, dass auch neue Ausbildungen – z.B. Ausbildungen auf der Master-Stufe – berücksichtigt werden.
  • Die Bedingungen des nachträglichen Titelerwerbs (NTE) für Pflegende mit altrechtlichen Diplomen müssen den Bedingungen der anderen Berufsgruppen angepasst werden, sodass Pflegende überhaupt eine Chance haben, den NTE zu erwerben und dafür nicht über eine Ausbildung verfügen müssen, die es überhaupt nicht mehr gibt.

27.11.2019 - Bundesrat unterstützt weitgehend parlamentarische Initiative
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am 27.11.2019 beschlossen die parlamentarische Initiative, die eine Ausbildungsoffensive für die Pflegeberufe vorsieht, weitgehend zu unterstützen. Mehr Ausbildungsbetriebe sollen verpflichtet werden mehr Pflegefachpersonen zu schulen. Dafür werden Sie von Kantonen und Bund finanziell unterstützt. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass angehende Pflegefachpersonen, die sich an einer Fachhochschule oder Höheren Fachschule ausbilden lassen, mit Ausbildungsbeiträgen unterstützt werden können. Der Bundesrat möchte aber entgegen dem Gegenvorschlag keine entsprechend Verpflichtung der Kantone. Wenn Kantone Ausbildungsbeiträge ausrichten, würden sie vom Bund finanziell unterstützt. Die Anschubfinanzierung soll 369 Millionen Franken betragen. Das sind 100 Millionen weniger als im Gegenvorschlag. Kantone und Bund sollen ausserdem Massnahmen treffen, um die Ausbildungsabschlüsse an Fachhochschulen und Höheren Fachschulen von heute 2700 auf 4300 pro Jahr zu erhöhen. Weil dies zu unerwünschten Kostensteigerungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung führen könnte, lehnt es der Bundesrat ab, dass die Pflegefachpersonen ihre Leistungen direkt mit den Krankenversicherern abrechnen können, wie dies Initiative und Gegenvorschlag fordern. Um die Autonomie der Pflegefachpersonen zu stärken, hat das EDI eine Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) verabschiedet. Damit wird die Tätigkeit der Pflegefachpersonen aufgewertet. Die Pflegefachpersonen können künftig den Pflegebedarf für einen Teil der Leistungen ohne ärztliche Anordnung ermitteln. Das entspricht einem zentralen Anliegen der Initiative. Die Verordnungsänderung tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft.
Parlamentarische Behandlung 2019 - 2021
17.12.2019 - Nationalrat unterstützt indirekten Gegenvorschlag
Der Nationalrat hat mit 124 zu 68 Stimmen bei 4 Enthaltungen den indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative seiner Gesundheitskommission (SGK) angenommen. Er hat zuvor die Pflegeinitiative mit 107 zu 82 Stimmen bei 6 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

12.02.2020 - SGK-NR will keine individuellen Beiträge für angehende Pflegefachkräfte
Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat in ihrer Sitzung vom 12.02.2020 die Detailberatung des indirekten Gegenvorschlags begonnen. Diskutiert wurde die Frage, ob die Kantone den Zugang zu den Ausbildungen in Pflege an einer Fachhochschule oder an einer höheren Fachschule fördern sollen, indem sie Studierenden zur Sicherung ihres Lebensunterhalts Ausbildungsbeiträge gewähren. Mit 7 zu 6 Stimmen beantragt die SGK-NR dem Nationalrat, auf diese Massnahme zu verzichten. Es gebe keinen Grund, angehende Pflegefachkräfte von Seiten des Bundes finanziell zu unterstützen und Studierende anderer Fachrichtungen nicht. Solche Unterstützungsleistungen greifen auch in die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen ein. Aufgrund dieses Beschlusses reduzieren sich die vorgesehenen Bundesbeiträge zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege auf maximal 268 Millionen Franken für acht Jahre.

26.05.2020 SGK-S will Entgegenkommen für angehende Pflegekräfte
Gemäss Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) sollen die Kantone vom Bund finanziell unterstützt werden, wenn sie angehenden Pflegefachkräften während der Ausbildung einen Beitrag an den Lebensunterhalt zahlen. Bei der Beratung des indirekten Gegenvorschlags zur Pflegeinitiative kam die Kommission unter dem Eindruck der Covid-19-Pandemie in diesem Punkt auf ihren früheren Entscheid zurück. Die SGK-S will damit geschätzte 100 Millionen Franken mehr in die Ausbildungsoffensive in der Pflege investieren als noch im Februar geplant. Insgesamt sollen nun gut 400 Millionen Franken für acht Jahre bereitgestellt werden, damit in der Schweiz mehr Pflegefachkräfte ausgebildet werden.

10.06.2020 Ständerat und Nationalrat noch nicht einig 
Der indirekte Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative wurde vom Ständerat gutgeheissen. Er will mit einer Ausbil-dungsoffensive und neuen Kompetenzen den Pflegeberuf stärken. So sollen unteranderem angehenden Pflegefachkräfte während der Ausbildung (Fachhochschule oder höhere Fachschule) direkt von den Kantonen unterstützt werden. Der Nationalrat möchte hierbei im Gegensatz zum Ständerat die Kantone dazu verpflichten. Die Kosten für den Bund belaufen sich auf insgesamt rund 400 Millionen Franken. Der indirekte Gegenvorschlag geht nun zurück an den Nationalrat.

15.09.2020 Uneinigkeit hält an
Uneinigkeit besteht erstens bei den Bedingungen für Pflegende, die selbstständig abrechnen wollen. Der Nationalrat lehnt die Forderung des Ständerates ab, dass nur jene Pflegefachpersonen, Spitexorganisationen und Pflegeheime selber abrechnen können, die mit den Krankenversicherern vorgängig eine Vereinbarung abgeschlossen haben. Zweitens will der Nationalrat die Kantone verpflichten, angehenden Pflegefachkräften Beiträge an die Lebenshaltungskosten zu leisten und veranschlagt dafür 469 Millionen Franken. Im Gegensatz dazu will der Ständerat diese Leistung der Kantone freiwillig gestalten und beantragt 369 Millionen Franken. Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.

30.11.2020 Uneinigkeit bei Ausbildungsbeiträgen
Die Räte sind sich immer noch nicht einig bei der kantonalen Zuständigkeit bei den Ausbildungsbeiträgen. Der Nationalrat will die Kantone verpflichten, angehenden Pflegefachkräften Beiträge an die Lebenshaltungskosten zu leisten. Der Ständerat will diese Leistung der Kantone jedoch als freiwillig gestalten. Der Bundesrat unterstütze Letzeres, weil dadurch 100 Millionen Franken gespart werden könnten. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.

15.01.2021 SGK-N hält an Beschlüssen des Nationalrats fest
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) will an den Beschlüssen des Nationalrates festhalten: sie erachtet es im Sinne der angestrebten Ausbildungsoffensive im Pflegebereich als zielführender, dass die Kantone verpflichtet werden, angehende Pflegefachkräfte während der Ausbildung mit einem Beitrag an den Lebensunterhalt zu unterstützen. Der Bund soll sich an den Kosten beteiligen.

03.03.2021 Nationalrat und Ständerat noch nicht einig
In zwei Punkten sind sich die Räte weiterhin nicht einig. Die Vorlage geht nun ein letztes Mal zurück in die kleine Kammer. Verbleiben nach dessen dritter Beratung am 08.03.2021 immer noch Differenzen, ist die Einigungskonferenz am Zug, welche dann eine Kompromisslösung suchen müsste. 

08.03.2021 Einigungskonferenz muss Lösung finden
Der Ständerat kam zwar dem Nationalrat entgegen und hat eine Differenz bereinigt. Der Ständerat wollte die kantonale Zuständigkeit bei den Ausbildungsbeiträgen eigentlich für freiwillig erklären und hatte 369 Millionen Franken beantragt. Die Kleine Kammer folgte nun aber stillschweigend dem Nationalrat. Die Kantone sollen verpflichtet werden, angehenden Pflegefachkräften Beiträge an die Lebenshaltungskosten zu leisten. Dafür werden 469 Millionen Franken veranschlagt. Der Bund soll die Kantone während acht Jahren unterstützen. Dennoch muss das Geschäft in die Einigungskonferenz. Der indirekte Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative soll noch in dieser Session unter Dach und Fach gebracht werden.

17.03.2021 Nationalrat stimmt dem Vorschlag der Einigungskonferenz zu
Der Nationalrat hat als Erstrat dem Vorschlag der Einigungskonferenz zugestimmt. Bei der noch offenen Differenz ging es um die Frage, ob für Pflegende, die selbstständig abrechnen wollen, eine Vertragspflicht gelten soll. Die Einigungskonferenz schlug vor, dem Kompromissvorschlag der kleinen Kammer zu folgen. Demnach sollen Pflegeheime, Pflegefachpersonen und Spitexorganisationen von der selbständigen Abrechnung profitieren können. Die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer schliessen  gesamtschweizerisch geltende Verträge ab. Die mengenmässige Entwicklung der Pflegeleistungen, die ohne ärztliche Anordnung erbracht werden, werden überwacht.

18.03.2021 Parlament verabschiedet Initiative
Das Parlament hat die Arbeiten am indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative abgeschlossen. Der Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen dem Nationalrat. Das Geschäft geht am letzten Sessionstag noch in die Schlussabstimmung. 

19.03.2021 Schlussabstimmung
Mit 194 zu 1 Stimmen und 43 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung verabschiedet das Parlament den indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative.

07.06.2021 Ständerat empfiehlt Ablehung der Volksinitiative
Da der Gegenvorschlag des Parlaments «zielgerichtete Antworten» auf die Herausforderungen im Bereich der Pflege gebe, empfiehlt die Pflegeinitiative abzulehnen. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.

18.06.2021 Annahme in der Schlussabstimmung 
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» zur Ablehnung.
Umsetzung Pflegeinitiative ab 2022
25.05.2022 Ausbildungsoffensive
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Pflegeinitiative an seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 zuhanden des Parlaments verabschiedet. Darin will er dem Mangel an Pflegepersonal mit einer Ausbildungsoffensive begegnen. Die Ausbildung zu Pflegefachperson soll während acht Jahren mit bis zu einer Milliarde Franken durch Bund und Kantone gefördert werden. Mit dieser Massnahme und zusätzlich noch die direkte Abrechnung von Pflegefachpersonen zulasten der Sozialversicherungen, soll ein wichtiger Teil der Pflegeinitiative rasch umgesetzt werden.

Die Ausbildungsoffensive ist Dreiteilig. Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen, die in der praktischen Ausbildung diplomierter Pflegefachkräfte mitarbeiten, werden finanziell unterstützt. Personen, die eine Pflegeausbildung an einer Fachhochschule oder höheren Fachschule absolvieren, werden bei Bedarf finanziell unterstützt. Ausserdem erhalten Fachhochschulen und höhere Fachschulen Zuschüsse, um die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen. 

Die Vorschläge entsprechen dem indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative, den das Parlament ausgearbeitet und gutgeheissen hatte. Da diese bereits eine Vernehmlassung durchlaufen haben (2019), überweist der Bundesrat den Gesetzesentwurf ohne Vernehmlassung direkt ans Parlament. Dieses soll möglichst rasch mit der Beratung des Gesetzesentwurfs beginnen können.

Die weiteren Inhalte der Pflegeinitiative sollen in einer zweiten Umsetzungsetappe behandelt werden. Darunter fallen unter anderem anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen, die Möglichkeit der beruflichen Entwicklung und die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen. Voraussichtlich im Herbst wird der Bundesrat Vorschläge diskutieren.
01.07.2022 SGK-S stimmt Ausbildungsoffensive zu
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat die Vorlage zur geplanten Ausbildungsoffensive im Pflegebereich einstimmig verabschiedet. Die Kommission hat die Vorlage ohne materielle Änderungen angenommen. Die Vorlage ist beratungsreif für die Herbstsession.
13.09.2022 Ständerat nimmt Pflege-Ausbildungsoffensive an
Als Erstrat hat der Ständerat einer Gesetzesrevision für eine Ausbildungsoffensive für die Pflegeberufe ohne Gegenstimmen zugestimmt. Die Gesamtkosten für den Bund betragen für acht Jahre maximal 502 Millionen Franken. Das Geschäft geht weiter in den Nationalrat.
28.11.2022 Nationalrat stimmt zu
Auch der Nationalrat hat der Ausbildungsoffensive zugestimmt. Das Bundesgesetz ist nach dem Nationalratsentscheid für die Schlussabstimmung bereit. Parlamentarisch bereits unter Dach und Fach sind die Verpflichtungskredite von 502 Millionen Franken für die Ausbildungsbeiträge.
25.01.2023 Bundesrat gibt neues Gesetz und weitere Massnahmen für bessere Arbeitsbedingungen in Auftrag
In einer zweiten Etappe will der Bundesrat die restlichen Elemente der neuen Verfassungsbestimmung umsetzen, insbesondere die anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und die besseren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten. Der Bundesrat hat die Ausarbeitung eines neuen Bundesgesetzes sowie weitere Massnahmen in Auftrag gegeben, mit denen die Arbeitsbedingungen verbessert werden sollen. Damit soll die Zahl der frühzeitigen Berufsaustritte reduziert werden.  Der Bundesrat wird bis im Sommer 2023 die Kriterien für die Ausbildungsbeiträge formulieren und in die Vernehmlassung schicken. Das Gesetz soll Mitte 2024 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt befristet auf acht Jahre können die Kantone Bundesbeiträge beantragen.

01.06.2023 Monitoring zur Umsetzung der Pflegeinitiative
Bund und Kantone haben im «Dialog Nationale Gesundheitspolitik» beschlossen, dass ein Nationales Monitoring Pflegepersonal ab Mitte 2024 messen soll, ob die Massnahmen zur Umsetzung der Pflegeinitiative Wirkung zeigen und zur Verbesserung der Pflegesituation in der Schweiz beitragen. 

23.08.2023 Ausbildungsoffensive - Vernehmlassung und Start Mitte 2024
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. August 2023 die Umsetzungsbestimmungen in die Vernehmlassung geschickt. Die Ausbildungsoffensive soll Mitte 2024 starten. 

Erste Etappe «Ausbildungsoffensive» - Vernehmlassung 2023

Die erste Etappe der Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» ist eine «Ausbildungsoffensive». Zwischen August und November 2023 hat der Bund dazu eine Vernehmlassung durchgeführt. Auch FH SCHWEIZ hat sich mit einer Stellungnahme beteiligt.

Inhalt
Die Ausbildungsoffensive ist Dreiteilig. Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen, die in der praktischen Ausbildung diplomierter Pflegefachkräfte mitarbeiten, werden finanziell unterstützt. Personen, die eine Pflegeausbildung an einer Fachhochschule oder höheren Fachschule absolvieren, werden bei Bedarf finanziell unterstützt. Ausserdem erhalten Fachhochschulen und höhere Fachschulen Zuschüsse, um die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen.

Finanzen
Insgesamt kann der Bund die kantonalen Aufwendungen für die Ausbildung im Bereich Pflege mit maximal 469 Millionen Franken während acht Jahren unterstützen.

Betroffene Gesetze
Die Vernehmlassungsvorlage umfasst folgende Erlassentwürfe:
•    Verordnung über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Ausbildungsförderverordnung Pflege)
•    Abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes und dazugehörige Verordnung über die Finanzhilfen zur Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung (EmGvV)
•    Änderung der Berufsbildungsverordnung (BBV)
•    Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV)
•    Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).

Ausblick
Das Ausführungsrecht soll zusammen mit dem Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege, der abschliessenden Inkraftsetzung des GesBG und den Bundesbeschlüssen per 1. Juli 2024 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt sollen die finanziellen Beiträge des Bundes beantragt und ausbezahlt werden können.


Weitere Informationen


Stellungnahme FH SCHWEIZ

Fachhochschulen leisten mit ihren Ausbildungen auf Bachelor- und Masterstufe einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung im Bereich der Pflege und damit zur Minderung des Fachkräftemangels. Daher begrüssen wir, dass Fachhochschulen Zuschüsse erhalten, um die Zahl der Ausbildungsplätze im Bereich Pflege zu erhöhen. Ausserdem unterstützen wir, dass Personen, die eine Pflegeausbildung an einer Fachhochschule absolvieren, bei Bedarf finanziell unterstützt werden. Beide Massnahmen könnten dazu beitragen, dass mehr Personen in der Pflege tätig sind.

Zweite Etappe - «Verbesserung Arbeitsbedingungen» & «Berufliche Weiterentwicklung» Vernehmlassung 2024

Die zweite Etappe der Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» beschäftigt sich mit der «Verbesserung Arbeitsbedingungen» & der «Berufliche Weiterentwicklung». Zwischen Mai und August 2024 hat der Bund dazu eine Vernehmlassung durchgeführt. Auch FH SCHWEIZ hat sich mit einer Stellungnahme beteiligt.

Inhalt

Mit der 2. Etappe sollen die Arbeitsbedingungen und die Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Bereich der Pflege verbessert werden, damit die Berufsverweildauer erhöht und die Ergebnisse der Ausbildungsoffensive der 1. Etappe gesichert werden können. Zu diesem Zweck wird die Schaffung eines neuen Bundesgesetzes über anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen in der Pflege sowie die Revision des Gesundheitsberufegesetzes vorgeschlagen. Bezüglich der Möglichkeit, von den Vorgaben im Gesetz bzw. den Ausführungsbestimmungen abzuweichen, stellt der Bundesrat zur Auswahl nur zugunsten oder auch zuungunsten der Arbeitnehmenden abweichen zu können. Bezüglich der Zulassung zur Berufsausübung Pflegeexpertin und Pflegeexperte APN steht zur Auswahl, dass entweder nur FH- und Uni-Master oder auch eine Zulassung mit HF-Abschluss möglich ist.

Weitere Informationen

Stellungnahme FH SCHWEIZ

Fachhochschulen (FH) bilden auf Bachelor- und Masterstufe Fachkräfte im Fachbereich der Pflege aus. Fachhochschulen sind damit mitverantwortlich den Pflege-Nachwuchs sicherzustellen. Absolvent:innen von Fachhochschulen im Bereich der Pflege sollen deshalb nach ihrem Abschluss die Arbeitsbedingungen vorfinden, welche sie im Berufsfeld langfristig halten. FH SCHWEIZ  begrüsst da-her grundsätzlich das neue Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP). Wir empfehlen jedoch, BGAP Art. 1 b noch weiter zu konkretisieren. So muss gerade auch Teilzeitarbeit möglich sein. Zudem sollen die Massnahmen eine längere Verweildauer im Beruf «gewährleisten» und nicht nur «ermöglichen». FH SCHWEIZ kann sich deshalb beide Varianten zum BGAP vorstellen.

FH SCHWEIZ begrüsst die Einführung des Berufs «Pflegeexpert:in Advanced Practice Nurse» APN im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe (GesBG). An Fachhochschulen werden bereits heute Masterstudiengänge in Pflege mit der entsprechenden Vertiefung angeboten. Wir begrüssen, dass bei beiden Varianten zum GesBG die Masterabschlüsse in Advanced Practice Nursing auf Stufe FH für den Erwerb einer Berufsausübungsbewilligung Pflegeexpert:in APN berechtigen. Die Qualität der Aus- und Weiterbildungen auf FH-Stufe ist sehr hoch. FH SCHWEIZ setzt sich aber genauso ein für eine grösstmögliche Durchlässigkeit im Schweizer Bildungssystem. Daher muss auch der Zugang für Pflegefachpersonen HF gewährleistet und einfach ausgestaltet sein. Die Anforderungen an die Ausbildung und die Fähigkeiten am Ende der Ausbildung müssen vergleichbar sein. FH SCHWEIZ kann sich deshalb beide Varianten für das GesBG vorstellen.


Aktuelles

Die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative) wurde am 28.11.2021 vom Volk klar angenommen. am 12.01.2022 empfiehlt der Bundesrat die Umsetzung in zwei Etappen. Die Vorschläge für eine Ausbildungsoffensive und die direkte Abrechnung, welche im indirekten Gegenvorschlag zur Initiative enthalten waren, werden ohne erneute Vernehmlassung wiederaufgenommen. Am 25.05.2022 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Vorlage wurde in der Herbstsession im Ständerat und in der Wintersession 2022 vom Nationalrat angenommen.  Die Vernehmlassung zur ersten Etappe (Ausbildungsoffensive) lief 2023. Zur zweiten Etappe gab es eine Vernehmlassung im 2024. FH SCHWEIZ hat zu beiden Vernehmlassungen eine Stellungnahme eingereicht.

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