Ausgangslage
Das Vorgehen im Übergang vom altrechtlichen zum neurechtlichen Titel unterscheidet sich nach Hochschultyp:
- Seitens Fachhohchschule: Mit der Revision des FHSG wurde 2004 an den Fachhochschulen das zweistufige Bildungssystem mit der Bachelor- und Masterstufe eingeführt. Inhaberinnen und Inhaber von altrechtlichen Fachhochschuldiplomen können mit dem Abschluss der ersten Bachelorstudiengänge ab 1. Januar 2009 den Bachelortitel tragen.
- Seitens Universität: Die Schweizerische Universitätskonferenz SUK beschloss 2005, dass die altrechtlichen universitären Lizenziate den neurechtlichen Mastertiteln gleichzustellen sind. Entsprechend können ihre Absolventen ohne weiteres Verfahren den entsprechenen Titel "Master of.." führen.
Diese Ungleichbehandlung wurde von FH SCHWEIZ aufs Schärfste kritisiert, mit einem Rechtsgutachten dokumentiert und in der Folge über Jahre bearbeitet. Leider ist es nicht gelungen, die involvierten Kreise in dieser Frage der Titelführung zu einer Gleichbehandlung beider Hochschulen zu bewegen.
Als konstruktiver Ansatz kann die mit den Fachkonferenzen und der Rektorenkonferenz Fachhochschulen Schweiz KFH und vom Bund unterstützte Empfehlung zur Anrechnung von früher erbrachten Leistungen aus Weiterbildung und Praxis zur Erlangung des Mastertitels gewertet werden.