Zulassungserleichterung für Ausländer:innen mit Schweizer Hochschulabschluss

Ausländer:innen mit Schweizer Hochschulabschluss sollen erleichtert für den Schweizer Arbeitsmakrt zugelassen werden können. FH SCHWEIZ wurde vom EJPD eingeladen im entsprechenden Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes eine Stellungnahme abzugeben. FH SCHWEIZ begrüsst, dass auch Absolvent:innen von Schweizer Fachhochschulen in der Gesetzesänderung berücksichtigt werden.

Die Motion 17.3067 Dobler «Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten können» wurde von Nationalrat und Ständerat angenommen. Sie wird damit begründet, dass die in der Schweiz teuer ausgebildeten jungen Spezialist:innen aus Drittstaaten die Schweiz verlassen, weil sie aufgrund von ausgeschöpften Kontingenten nach ihrem Abschluss trotz Fachkräftemangel nicht direkt angestellt werden können. Die Motion beauftragte den Bundesrat die Voraussetzungen zu schaffen, damit an den kantonalen Universitäten und den Eidgenössischen Technischen Hochschulen ausgebildete Drittstaatsangehörige (Masterabsolvent:innen sowie Doktorand:innen) aus Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel einfach und unbürokratisch in der Schweiz bleiben und eine Erwerbstätigkeit ausüben können. Dieses Ziel soll durch eine Ausnahme von den jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erreicht werden.

Vernehmlassung

Änderungen im Vergleich zur Motion

Anstatt die in der Motion vorgeschlagene Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), wird eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) vorgeschlagen. Nach geltendem Recht können ausländische Hochschulabsolvent:innen bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt bereits vom Inländervorrang ausgenommen werden, wenn die vorgesehene Tätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist.

Anpassung im Gesetz

Art. 30 Abs. 1 Bst. m wird wie folgt geändert: «Von den Zulassungsvoraussetzungen (Art. 18–29) kann abgewichen werden, um die Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss zu erleichtern, wenn ihre selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist.»

Weitere Informationen


Stellungnahme FH SCHWEIZ vom 10.02.2022

In der vorgeschlagenen Änderung im Ausländer- und Integrationsgesetzes ist nun die Rede von Aus-länder:innen «mit Schweizer Hochschulabschluss». Wir gehen davon aus, dass damit alle Hochschul-typen eingeschlossen sind. Denn gerade die Fachhochschulen können mit ihrem Angebot wesentlich zur Entschärfung des Fachkräftemangels und der gesellschaftlichen wie wirtschaftlichen Problemstel-lungen beitragen.

FH SCHWEIZ begrüsst es folglich sehr, dass im Sinne der gleichwertigen aber andersartigen Hoch-schullandschaft in der Gesetzesänderung alle Schweizer Hochschulabschlüsse, damit auch Absol-vent:innen von Schweizer Fachhochschulen, berücksichtigt werden.

Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens, Oktober 2022


Parlamentarische Behandlung
19.10.2022 - Beschluss Bundesrat
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am 19.10.2022 beschlossen, dass wer einen Masterabschluss oder ein Doktorat in einem Bereich mit Fachkräftemangel erhält, soll in der Schweiz bleiben und arbeiten können, auch wenn er oder sie aus einem Drittstaat kommt. Die Gruppe ist zahlenmässig beschränkt. Das Parlament berät als nächstes über die Vorlage.

16.03.2023 - Nationalrat macht Anpassung im Entwurf
Der Nationalrat hat dem Vorschlag des Bundesrats, das Ausländer- und Integrationsgesetz zu ändern, zugestimmt. Von einer Ausnahmeregelung profitieren sollen Personen in Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel, sofern deren Erwerbstätigkeit «von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist». Aber nicht nur Absolvent:innen von Hochschulen sollen davon profitieren können. Der Nationalrat will diese Ausnahmen den Absolvent:innen von Bildungsgängen der gesamten Tertiärstufe gewähren. Also auch Personen mit eidgenössischem Fachausweis, eidgenössischen Diplomen sowie Abschlüssen von höheren Fachhochschulen. Auch Postdoktorandinnen und -doktoranden sollen einbezogen werden. Der Nationalrat will auch, dass die Personen bleiben können, «wen es sich um eine qualifizierte Erwerbstätigkeit mit Bezug zum Hochschulabschluss handelt».

31.03.2023 WBK-S unterstützt Anpassungen des Nationalrates
Die WBK-S nahm Kenntnis von der Anpassung der Vorlage durch den Nationalrat und beantragt im Rahmen eines Mitberichts an die zusätndige Kommission (SPK), der nationalrätlichen Version zu folgen.

26.04.2023 SPK-S tritt nicht auf Vorlage ein
Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) ist mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung nicht auf die Vorlage eingetreten, die eine Zulassungserleichterung für Ausländer:innen mit Schweizer Hochschulabschluss vorsieht. In den Augen der Kommission besteht kein Handlungsbedarf, da die erforderlichen Bewilligungen im Rahmen der bestehenden Kontingente eingeholt werden können. Ausserdem ist die SPK-S der Ansicht, dass die Vorlage als Ganzes gegen Artikel 121a der Bundesverfassung verstösst. 


05.06.2023 Ständerat tritt auf Vorlage ein
Nach dem Nationalrat will auch der Ständerat mit 24 zu 20 Stimmen, dass Ausländer:innen mit Schweizer Hochschulabschluss nach ihrem Abschluss in der Schweiz bleiben und arbeiten können, auch wenn sie aus einem Drittstaat kommen. Die vorberatende Staatspolitische Kommission hatte zuvor mit 8 zu 3 bei einer Enthaltung beantragt auf die Vorlage nicht einzutreten. Die Gesetzesvorlage geht nun für die Detailberatung nochmals zurück an die vorberatende Ständeratskommission.


23.08.2023 Rückweisungsantrag der SPK
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates beantragt ihrem Rat, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Dieser soll eine verfassungskonforme Lösung vorschlagen.


12.09.2023 Ständerat stimmt Rückweisungsantrag zu
Der Ständerat hat einen Rückweisungsantrag seiner Staatspolitischen Kommission an den Bundesrat gutgeheissen. Noch im Juni war der Ständerat auf die Vorlage eingetreten. Das Geschäft befindet sich nun wieder in der Kommission des Nationalrats.


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