16.03.2023 - Nationalrat macht Anpassung im Entwurf
Der Nationalrat hat dem Vorschlag des Bundesrats, das Ausländer- und Integrationsgesetz zu ändern, zugestimmt. Von einer Ausnahmeregelung profitieren sollen Personen in Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel, sofern deren Erwerbstätigkeit «von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist». Aber nicht nur Absolvent:innen von Hochschulen sollen davon profitieren können. Der Nationalrat will diese Ausnahmen den Absolvent:innen von Bildungsgängen der gesamten Tertiärstufe gewähren. Also auch Personen mit eidgenössischem Fachausweis, eidgenössischen Diplomen sowie Abschlüssen von höheren Fachhochschulen. Auch Postdoktorandinnen und -doktoranden sollen einbezogen werden. Der Nationalrat will auch, dass die Personen bleiben können, «wen es sich um eine qualifizierte Erwerbstätigkeit mit Bezug zum Hochschulabschluss handelt».