Ausländische Titel in der Schweiz

Damit der Bachelor- oder Master-Abschluss in der Schweiz anerkannt werden kann, müssen alle am Programm beteiligten Schulen in der Schweiz als Universitäten (UNI, FH oder PH) anerkannt sein.

Bei Bachelor- oder Masterabschlüssen, welche zwar bei einer Schule in der Schweiz, aber nicht von einer anerkannten Schweizer Hochschule (siehe Anerkannte Schweizer Hochschulen) verliehen werden, handelt es sich um keine Schweizer Abschlüsse. Diese Abschlüsse werden in Kooperation mit einer ausländischen Universität angeboten. Das Diplom selber wird von der ausländischen Universität ausgestellt. Damit ein Bachelor- oder Masterabschluss in der Schweiz anerkannt werden kann, müssen alle am Programm beteiligten Schulen als Hochschulen in der Schweiz anerkannt sein.

Anders als Schweizer Bachelor- oder Masterabschlüsse werden Abschlüsse von ausländischen Universitäten in Kooperation mit Schweizer Schulen nicht vom Bund subventioniert. Die Studiengebühren bewegen sich daher meist im hohen fünfstelligen Bereich. Zudem sind die Zulassungsbedingungen anders als bei einer Schweizer Hochschule. Für das Studium an einer Schweizer Hochschule benötigt man die Berufsmaturität oder eine gymnasiale Maturität plus allenfalls weitere Bedingungen wie ein Jahr Berufserfahrung.
Anerkennung ausländischer Diplome
Für viele Berufe ist eine Anerkennung des ausländischen Diploms durch eine Behörde erforderlich. In einem ersten Schritt geht es darum abzuklären, ob der Beruf, den man in der Schweiz ausüben möchte, reglementiert ist. Als reglementiert gelten Berufe, deren Ausübung vom Besitz eines Diploms, Zeugnisses oder Befähigungsnachweises abhängig gemacht wird und gesetzlich geregelt ist. So sind beispielsweise die Berufe Architekt/in, Ingenieur/in, Optometrist/in oder Physiotherapeut/in auf der Liste der reglementierten Berufe & Tätigkeiten in der Schweiz.
Bei nicht reglementierten Berufen benötigt man grundsätzlich keine Anerkennung des Diplomes, um im erlernten Beruf in der Schweiz zu arbeiten. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann entscheiden, ob man eingestellt wird oder nicht.
Für ausländische Universitätsabschlüsse, die in einen nicht-reglementierten Beruf führen, kann das Swiss ENIC Anerkennungsempfehlungen ausstellen, sofern es an einer Schweizer Universität einen vergleichbaren Studiengang bzw. Abschluss gibt.

Erklärvideos des SBFI zur Anerkennung ausländischer Diplome

Das Wichtigste in Kürze - das muss man auf jeden Fall wissen

Was genau ist eine Anerkennung und wann ist sie erforderlich?

Wie erhalte ich eine Anerkennung, worauf muss ich achten?

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