Ständiger Ausschuss der ArbeitsweltZur Vorbereitung von Entscheiden schafft der Hochschulrat einen ständigen Ausschuss aus Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen der Arbeitswelt (Art. 15 Abs. 1 Bst. b HFKG). Der ständige Ausschuss der Arbeitswelt besteht aus je zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Dachverbände der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberorganisationen.
An seiner ersten Sitzung vom 26. Februar 2015 hat der Hochschulrat diesen Ausschuss eingesetzt (Einsetzungsverfügung) und die von den Organisationen der Arbeitswelt vorgeschlagenen Mitglieder für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt. Es sind die vier Mitglieder, die an den Sitzungen der Plenarversammlung und des Hochschulrats mit beratender Stimme teilnehmen.
Dem Ausschuss gehören an:
- Christine Davatz-Höchner, Vizedirektorin, Ressort Berufsbildung, Vertreterin des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV)
- Nicole Cornu, Zentralsekretärin Bildungs- und Jugendpolitik, Vertreterin des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB)
- Gabriel Fischer, Leiter Bildungspolitik, Vertreter von Travail Suisse
- Dr. Rudolf Minsch, Stv. Vorsitzender der Geschäftsleitung, Leiter allgemeine Wirtschaftspolitik & Bildung / Chefökonom, Vertreter von economiesuisse
Der ständige Ausschuss der Arbeitswelt nimmt Stellung zu den Geschäften der Hochschulkonferenz (Art. 28 Abs. 1 OReg-SHK). Er kann aus eigener Initiative oder im Auftrag der Hochschulkonferenz zu einzelnen gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Entwicklungen Stellung nehmen und Anträge stellen (Art. 28 Abs. 2 OReg-SHK). Der Ausschuss organisiert sich selbst (Art. 29 Abs. 4 OReg-SHK).
Am 27. August 2015 hat sich der Ausschuss ein Reglement gegeben. Den Vorsitz des ständigen Ausschusses der Arbeitswelt hat einer der vier vom Hochschulrat gewählten Personen inne (Art. 3 Reglement). Im Jahr 2022 steht Nicole Cornu vom SGB, dem ständigen Ausschuss der Arbeitswelt vor.