Neue Zuordnung erreicht
Das SBFI hat dem BFS einen Vorschlag unterbreitet, um die Abschlüsse einer Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) sowie einer Höheren Technischen Lehranstalt (HTL) der Kategorie der Fachhochschul-Abschlüsse (Kategorie 2) zuzuordnen. Das BFS hat nun grünes Licht gegeben: Sie wollen mit den statistischen Informationen, welche sie erstellen, die Realität möglichst präzise widerspiegeln. In der Lohnstrukturerhebung 2018 werden neu HWV- und HTL-Abschlüsse der Kategorie 2 zugeordnet. Die Zuordnung geschieht über die Arbeitgeber und ein ihnen zur Verfügung stehendes System. Da es vorkommen kann, dass dieses noch nicht aktualisiert ist, müssen die Arbeitgeber die Abschlüsse zum Teil manuell der Kategorie 2 zuordnen. Um sicherzustellen, dass die Abschlüsse richtig zugeordnet werden, empfehlen wir deshalb nach wie vor die Titelumwandlung zu beantragen.