HTL/HWV in der Lohnstrukturerhebung (LSE)

Absolventinnen und Absolventen der früheren HTL oder HWV wurden bislang bei der Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundes den Höheren Fachschulen (HF) zugerechnet. Entsprechend fallen die berechneten Saläre teilweise markant tiefer aus. FH SCHWEIZ hat dementsprechend beim zuständigen Bundesamt für Statistik (BFS) und beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erfolgreich interveniert. HWV und HTL werden ab 2018 in der LSE neu der FH-Stufe zugerechnet. Zudem empfehlen wir allen HTL- und HWV-Absolventinnen und Absolventen den nachträglichen Erwerb des FH-Titels zu beantragen.
Die Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE) wird alle zwei Jahre bei den Unternehmen in der Schweiz durch das Bundesamt für Statistik durchgeführt und ist eine schriftliche Befragung. Sie ermöglicht eine Beschreibung der Lohnstruktur in allen Branchen des sekundären und tertiären Sektors anhand von repräsentativen Daten. Die LSE erfasst nicht nur die Branche und die Grösse des betreffenden Unternehmens, sondern auch die einzelnen Merkmale der Arbeitnehmenden und der Arbeitsplätze. Die angeschriebenen Unternehmen müssen unteranderem die Ausbildung ihrer Mitarbeitenden angeben. Die daraus generierten Daten fliessen in den Lohnrechner "Salarium" ein.
Bei der Kategorie «Ausbildung» werden Absolventinnen und Absolventen der Höheren Technischen Lehranstalt (HTL) und der Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) nicht den Fachhochschulen (FH), sondern den Höheren Fachschulen (HF) zugerechnet. Dies obwohl die HTL und die HWV die Vorgängerschulen der FH's sind. Das BFS begründet dies mit dem früheren Bildungssystem. Damals seien HTL und HWV- Absolventinnen und Absolventen der «höheren Berufsbildung» zugeordnet worden (FH's gab es noch nicht). Ausserdem dauere das heutige Studium an einer FH ein paar Monate länger als an den früheren HTL etc. Zudem seien die Zugangsbestimmungen andere gewesen.
Für FH SCHWEIZ Geschäftsführer Toni Schmid ist diese Aussage sehr irritierend. Sowohl die früheren HTL- wie nachfolgenden FH-Titel sind im Marktvergleich und insbesondere im Vergleich zu den Abschlüssen der universitären Hochschulen zwar anders- aber gleichwertig. Und es trifft zu, dass die FH-Vorgängerschulen wie HTL/HWV weit mehr Unterrichtsstunden verlangten, als die heute üblich ist. Das System mit Kontakt-, begleitetem und Selbststudium hat aber auch gewechselt, was bei rein quantitativen Vergleichen zu berücksichtigen ist. Das System hat also geändert, nicht aber die Qualität. Ansonsten hätten sich die FH's und ihre Vorgängerschulen ihren Status und ihre allgemeine Akzeptanz in der Hochschullandschaft gar nicht erarbeiten bzw. halten können. Diplome der FH-Vorgängerschulen seien im Minimum der Bachelor-Stufe und damit den Hochschulen zuzuordnen, oder noch besser separat auszuweisen.
Für die Absolventinnen und Absolventen der damaligen HTL oder HWV besteht seit der Abgabe des ersten FH-Diploms (2000) unter gewissen Voraussetzungen (bspw. fünfjährige Berufspraxis oder Nachdiplomkurs auf Hochschulstufe) die Möglichkeit den FH-Titel nachträglich beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zu erwerben. In den vergangenen zehn Jahren wurden so rund 20 000 solche nachträglich erworbenen FH-Diplome ausgestellt.
Zwischenzeitlich wurde an allen Hochschulen (und damit auch an FH) das Bolognasystem mit Bachelor- und Master-Abschlüssen eingeführt. Also nochmals eine andere Nomenklatur. Für die Anwendung letzterer braucht es aber für FH-Absolventinnen – und Absolventen keine Titelumwandlung. Vielmehr kann zusätzlich die Bezeichnung Bachelor geführt werden.
Neue Zuordnung erreicht
Das SBFI hat dem BFS einen Vorschlag unterbreitet, um die Abschlüsse einer Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) sowie einer Höheren Technischen Lehranstalt (HTL) der Kategorie der Fachhochschul-Abschlüsse (Kategorie 2) zuzuordnen. Das BFS hat nun grünes Licht gegeben: Sie wollen mit den statistischen Informationen, welche sie erstellen, die Realität möglichst präzise widerspiegeln. In der Lohnstrukturerhebung 2018 werden neu HWV- und HTL-Abschlüsse der Kategorie 2 zugeordnet. Die Zuordnung geschieht über die Arbeitgeber und ein ihnen zur Verfügung stehendes System. Da es vorkommen kann, dass dieses noch nicht aktualisiert ist, müssen die Arbeitgeber die Abschlüsse zum Teil manuell der Kategorie 2 zuordnen. Um sicherzustellen, dass die Abschlüsse richtig zugeordnet werden, empfehlen wir deshalb nach wie vor die Titelumwandlung zu beantragen.
Unsere Empfehlung
Wir empfehlen allen HTL- und HWV-Absolventinnen und Absolventen den nachträglichen Erwerb des FH-Titels zu beantragen, solange dies noch möglich ist (bis Ende 2021). Zudem sollen die Arbeitgebenden ihre Mitarbeitenden mit HTL- oder HWV Abschluss darauf hinweisen, den nachträglichen Erwerb des FH-Titels vorzunehmen.
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