Wie sieht das konkret aus?
Gemäss Empfehlung der Swissuniversities dürfen ausländische Titel, die von staatlich anerkannten Universitäten im Rahmen eines regulären Studien- und Forschungsprogramms verliehen worden sind, in der Originalform ihrer Vergabe getragen werden können. Zudem soll ein zusätzlicher Verweis auf die verleihende Universität für Klarheit sorgen. Für den Alltag heisst dies nun konkret, dass
- die Abkürzung «Dr.» auf der Visitenkarte oder im E-Mail-Absender erscheint und
- der Verweis auf die verleihende Universität im detaillierten Personenprofil wie CV, SocialMedia oder Websites aufgeführt werden soll.
Gilt auch für DBA-Programme
FH SCHWEIZ hatte eine Klärung gefordert und begrüsst die nun mitgeteilte Regelung sehr. So darf beispielsweise ein FH-Absolvent mit anschliessendem Masterabschluss und einem Doktoratsprogramm im Rahmen eines DBA an einer staatlich anerkannten australischen Universität den Titel «Dr.» auch in der Schweiz tragen, wenn dieser von der ausländischen Universität so vergeben wird.
Bedeutung
Diese Klärung ist aus Sicht der internationalen Anerkennung und mit Blick auf die Gleichstellung von FH-Absolventen wichtig, zumal es nur ganz wenige Kooperationsprogramme in der Schweiz (Doktorat) gibt und ein eigenständiges Doktorat-Programm an Fachhochschulen noch gänzlich fehlt.
Weitere Informationen unter
> Dossier eigenständiges Doktorat an FH