Berufsmaturität: Grundsätzliche Zulassung von FH in den Lehrkörper BM

Sowohl altrechtliche Diplome als auch der an einer FH erworbene Bachelor soll in den einschlägigen Fächern zur Erteilung von Unterricht an Berufsmaturitätsschulen befähigen.

Die FH SCHWEIZ fordert in der Vernehmlassung zum Lehrplan dringende Anpassungen und Klärung in zwei Punkten:
  • Separate Ausrichtungen im Bereich Wirtschaft und Dienstleistung
  • Zulassung von Bachelorabsolventen/-innen zum Lehrkörper der Berufsmaturitätsschulen.

Im August 2014 bestätigt das SBFI, dass das Dokument der Eidgenös­sischen Berufsmaturitätskommission "Aide-mémoire X" ausser Kraft gesetzt ist und dass ein Bachelor-Abschluss als Hochschulabschluss anerkannt wird.
Seit dem 1. Mai 2015 hält nun ein neuer Leitfaden des Bundes fest, dass eine Absol­ventin, ein Absolvent einer Fachhoch­schule mit Bachelor­diplom oder früherem bzw. altrechtlichem Diplom grund­sätzlich die fachliche Quali­fikation für eine Lehrtätigkeit an Berufs­maturitäts­schulen erfüllt. Bislang wurde das nicht überall gleich verstanden. Der Leitfaden dient den Kantonen als verbindliche Grundlage für ent­sprechende Anstellungen. Die An­stellungen sind aber Sache der Kantone.

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