Revision "Passerelle"

Um Inhaberinnen und Inhabern einer gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturität den Zugang zu den universitären Hochschulen zu ermöglichen, muss die Verordnung über die Ergänzungsprüfung ("Passerelle") angepasst werden. FH SCHWEIZ begrüsst diese Anpassung, regt aber auch an, dass sich die Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität weiterin den Vorteilen (z.B. Praxisbezug) einer Ausbildung an einer Fachhochschule bewusst sind und sich für eine solche Ausbildung entscheiden.
Ausgangslage
Die Fachmittelschulen (FMS) sind allgemeinbildende Vollzeitschulen der Sekundarstufe II, welche eine vertiefte Allgemeinbildung vermitteln und nach Berufsfeldern ausgerichtet sind. Die an den FMS angebotenen Bildungsgänge sind auf folgende Berufsfelder ausgerichtet: Gesundheit, Soziale Arbeit, Pädagogik, Information und Kommunikation (angewandte Linguistik), Gestaltung und Kunst, Musik und Theater sowie angewandte Psychologie. Schweizweit wurden 2013 insgesamt 2264 Fachmaturitätszeugnisse ausgestellt; im Vergleich dazu waren es 18'217 gymnasiale Maturitätszeugnisse und 13'871 Berufsmaturitätszeugnisse (Quelle: BFS).
Grund für die Revision
Die Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK) hat 2012 zuhanden der EDK Grundsätze zur FMS erarbeitet und Handlungsfelder bezeichnet, mit dem Ziel, die FMS im Schweizer Bildungssystem besser zu verankern. Aus diesen Handlungsfeldern geht insbesondere hervor, dass eine «Passerellenlösung» fehlt, welche es Inhaberinnen und Inhabern einer Fachmaturität ermöglicht, ein Studium an einer universitären Hochschule aufzunehmen. Heute müssen Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität, die ein Studium an einer universitären Hochschule aufnehmen wollen, die gymnasiale Maturität nachholen bzw. die letzten beiden Jahre der gymnasialen Ausbildung absolvieren. Die SMAK schlägt der EDK deshalb im Handlungsfeld 2 vor, die bestehende „Passerelle“ (Ergänzungsprüfung für Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmaturität) auch für Fachmaturandinnen und Fachmaturanden zu öffnen.
An ihrer Plenarversammlung vom 27. März 2014 hat die EDK diese Grundsätze zur Kenntnis genommen und ihr Generalsekretariat beauftragt, mit den zuständigen Bundesbehörden die weiteren rechtlichen Schritte zu klären, um den Zugang zur Ergänzungsprüfung für Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmaturität auch Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität zu öffnen.
Schlussfolgerungen
Eine bestandene Ergänzungsprüfung soll damit, wie bei Berufsmaturandinnen und –maturanden, sicherstellen, dass Fachmaturandinnen und Fachmaturanden ebenfalls über die entsprechenden Kompetenzen zur Aufnahme eines Studiums an einer universitären Hochschule verfügen. Die bestandene Ergänzungsprüfung soll damit zusammen mit dem gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnis als einer schweizerischen oder eidgenössisch anerkannten gymnasialen Matura gleichwertiger Abschluss gelten.
Folgende Rechtserlasse müssen angepasst werden:

  • Verordnung des Bundesrats vom 2. Februar 2011 über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen
  • Reglement der EDK vom 17. März 2011 über die Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen
Weitere Informationen
Stellungnahme FH SCHWEIZ
Beschluss Bundesrat
Ab dem 01.01.2017 können auch Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität nach erfolgreichem Absolvieren einer Ergänzungsprüfung ("Passerellen-Prüfung") an einer universitären Hochschule studieren. Der Bundesrat hat am 9. November 2016 die entsprechende Verordnungsänderung beschlossen. Die Kantone haben der hierfür notwendigen Anpassung des interkantonalen Rechts am 27. Oktober 2016 an der EDK-Plenarversammlung zugestimmt.

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