Zulassung zu den Fachhochschulen

Um für ein Bachelor-Studium an einer Fachhochschule zugelassen zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der häufigste Zugang erfolgt für eine Berufsmaturität in Verbindung mit einer beruflichen Grundbildung in einem dem Fachbereich verwandten Beruf. Es gibt aber auch weitere Wege. Nachfolgend werden diese aufgezeigt und die politischen Entwicklungen zusammengefasst.

Die Zulassung zu den Fachhochschulen ist in Artikel 25 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) geregelt. Für die Zulassung zum Bachelor-Studium verlangen die Fachhochschulen grundsätzlich eine der folgenden Voraussetzungen:

  • Eine Berufsmaturität in Verbindung mit einer beruflichen Grundbildung in einem mit dem Fachbereich verwandten Beruf
  • Eine gymnasiale Maturität und eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung, die berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse in einem mit dem Fachbereich verwandten Beruf vermittelt hat
  • Eine Fachmaturität in einer mit dem Fachbereich verwandten Studienrichtung.

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Fachbereiche Technik und Informationstechnologie, Architektur, Bau- und Planungswesen, Chemie und Life Sciences, Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft und Dienstleistungen, Design, soziale Arbeit, angewandte Psychologie, angewandte Linguistik, Musik, Theater und andere Künste sowie Sport sind in der «Verordnung des Hochschulrates über die Zulassung zu den Fachhochschulen und den Fachhochschulinstituten» geregelt. 

Auch mit einem Abschluss aus der Höheren Berufsbildung HBB ist eine Zulassung zu einem Bachelorstudium an einer Fachhochschule möglich. In den «Best Practice zur Zulassung zum Bachelorstudium an Fachhochschulen» werden die rechtlichen Grundlagen und die Modalitäten aufgeführt.


Vernehmlassung 2024

Die in der Vernehmlassung geplante Verordnungsänderung soll die Zulassungsvoraussetzungen im Fachbereich Gesundheit klarer definieren. Konkret betrifft dies die Befreiung von der Eignungsabklärung für Kandidat:innen mit einem Abschluss im Gesundheitsbereich sowie das Auswahlverfahren zur Studienplatzvergabe. Die Regelung zur einjährigen Berufserfahrung bleibt vorerst wie bisher.

Aktuelle Situation Zulassung Gesundheit

Die Fachhochschulensind bei der Studienzulassung eigenständig und setzen die Vorgaben zur Arbeitswelterfahrung unterschiedlich um. Teilweise absolvieren Personen mit gymnasialer Maturität Praktikumsmodule am Ende ihrer Ausbildung oder sammeln die Arbeitswelterfahrung durch die im Studienplan vorgeschriebenen Pflichtpraktika. Die FH begründen dies damit, dass Gesundheitseinrichtungen oft nicht genügend Praktikumsplätze für ein ganzes Jahr vor Studienbeginn anbieten können.

Der Hochschulrat sieht zwei berufssystematische Aspekte als problematisch:

  • Einige FH verlangen auch von Kandidat:innen mit einer spezifischen Vorbildung (z. B. EFZ im Gesundheitsbereich mit Berufsmaturität oder Fachmaturität Gesundheit) eine zusätzliche Eignungsabklärung.
  • Personen mit gymnasialer Maturität sind teilweise in der Mehrheit unter den aufgenommenen Studierenden, obwohl mehr Bewerbungen von Personen mit einer Berufsausbildung oder Fachmaturität im Gesundheitsbereich eingehen. Dies könnte daran liegen, dass gymnasiale Kandidat:innen bei bestimmten Selektionsverfahren der FH bessere Erfolgschancen haben.

Vorgeschlagene Anpassungen

Für die zukünftige Zulassungsregelung der FH-Bachelorstudiengänge im Fachbereich Gesundheit hat die Fachkonferenz der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) Vorschläge erarbeitet. Diese sollen das Bildungssystem erhalten und den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen bekämpfen. Bezüglich der Zulassung für Personen ohne bereichsspezifische Abschlüsse hat der Hochschulrat folgende Lösung vorgeschlagen:

  • Eine einjährige Arbeitswelterfahrung ist vorgesehen, wobei mindestens zwei Monate vor Studienbeginn absolviert werden müssen. Der Rest kann während des Studiums nachgeholt werden, was die Studiendauer verlängert.
  • Kandidat:innen mit einem Ausbildungsabschluss im Gesundheitsbereich sollen von der Eignungsabklärung befreit werden, wie es bereits im Profil des Fachhochschulbereichs Gesundheit vorgesehen ist.
  • Die Selektionsverfahren für die Studienplatzvergabe müssen fair für alle Bewerberprofile sein und regelmässig überprüft werden.

Zur vorgeschlagenen Regelung der Arbeitswelterfahrung gab es in der Anhörung viele Vorbehalte. Die Suche nach einer Lösung wird daher in einer erweiterten Arbeitsgruppe für den Gesundheitsbereich fortgesetzt.


Stellungnahme FH SCHWEIZ

FH SCHWEIZ unterstützt die geplanten Änderungen der Verordnung. Mit der Änderung werden aktuell bestehende künstliche zusätzliche Hürden für Personen aus der Berufsbildung abgebaut. Die Anpassung der Zulassung fördert somit die Durchlässigkeit im Bildungssystem.

Vernehmlassung 2020
FH SCHWEIZ hat im Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung des Hochschulrates über die Zulassung zu den Fachhochschulen eine Stellungnahme eingereicht. Die Verordnung begrüssen wir, da sie grundsätzlich keine Anpassungen zur jetzigen Zulassungspraxis enthält. Dies soll aber auch für den Fachbereich Gesundheit gelten, der anders als die anderen Fachbereiche, nachträglich noch geregelt werden soll. Aufgrund der geringen Fallzahlen im Bereich Praxisintegriertes Bachelorstudium schlägt FH SCHWEIZ vor dies nicht in einer Verordnung zu regeln.
Ausgangslage
Die Voraussetzungen für die Zulassung zu den Schweizer Hochschulen sind im Bundesgesetz vom 30. September 2011 über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) in den Artikeln 23 bis 25 geregelt. Artikel 73 HFKG enthält zudem Übergangsbestimmungen zur FH-Zulassung. Er übernimmt die Regelungen aus dem aufgehobenen Fachhochschulgesetz und stellt damit die bisherigen Zulassungsvoraussetzungen sicher. Diese gelten solange der Hochschulrat nicht von seiner Kompetenz zur Konkretisierung und Ergänzung der Zulassungsvoraussetzungen Gebrauch macht. Im Auftrag des Hochschulrates wurde 2019 in der Fachkonferenz eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Überführung der geltenden übergangsrechtlichen Zulassungsregelungen in eine Verordnung geprüft und einen Entwurf erarbeitet hat, der die bestehenden Rechtsgrundlagen berücksichtigt.
Zulassungsbestimmungen
Im Entwurf wurden keine zurzeit möglichen Zulassungswege aufgehoben und keine neuen hinzugefügt. Fachkonferenz und Arbeitsgruppe haben daher keine materiellen Änderungen an den bestehenden Zulassungswegen vorgeschlagen. Siehe dazu unten bei Weitere Informationen: "Entwurf Verordnung" und "Vereinfachte Tabelle Zulassungsvoraussetzung FH".
Spezialfall Gesundheitsbereich
Die Zulassungspraxis zur Voraussetzung der einjährigen Arbeitswelterfahrung zu den Studien im Gesundheitsbereich ist sehr heterogen. Die Fachhochschulen können für die Zulassung im Gesundheitsbereich gegenwärtig von den Inhaberinnen und Inhabern einer gymnasialen Maturität «Zusatzmodule (...) zu Beginn, während oder vor Abschluss der FH-Ausbildung» verlangen (siehe dazu 4.4.1 b). Diese Regelung steht teilweise im Widerspruch dazu, dass Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität oder Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität ohne berufliche Grundbildung in einem dem Fachbereich verwandten Beruf vor der Zulassung zu den Bachelorstudien im Gesundheitsbereich eine mindestens einjährige Praxiserfahrung erwerben müssen, die ihnen berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse in einem dem Fachbereich verwandten Beruf vermittelt. Aufgrund dessen soll die Zulas-sung zu den Studien im Gesundheitsbereich vorderhand weiterhin durch das Übergangsrecht des HFKG geregelt bleiben. Gleichzeitig mit dieser Vernehmlassung wird swissuniversities jedoch beauftragt, unter Einbezug aller Fachhochschulen, welche Studiengänge im Gesundheitsbereich anbieten, der Fachkonferenz zuhanden des Hochschulrats einen oder mehrere Vorschläge für neue Zulassungsbestimmungen zu erarbeiten. Diese sollen den spezifischen Bedürfnissen des Gesundheitsbereichs Rechnung tragen und mit den Anforderungen an die einjährige Arbeitswelterfahrung vereinbar sein.
Sonderfall der Versuche mit einer Zulassung ohne Arbeitswelterfahrung (PiBS)
Die Verordnung des WBF regelt in Artikel 5a «Versuche mit einer Zulassung ohne Arbeitswelterfahrung zu vierjährigen MINT-Bachelorstudiengängen mit integrierter Praxis». Diese von 2015 bis 2019 begrenzte Massnahme mit einer Zulassung zu Bachelorstudiengängen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT-Bereich) ohne vorgängige Arbeitswelterfahrung werden auch «Praxisintegrierten Bachelorstudiengänge» (PiBS) genannt. Sie wurden im Verordnungsentwurf des Hochschulrates über die Zulassung zu den Fachhochschulen nicht übernommen. Die Bestimmung fällt nicht in die Zuständigkeit des Hochschulrates. Der Bundesrat hat am 26.02.2020 auf Empfehlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz den Pilotversucht für PiBS an Fachhochschulen bis und mit Startjahrgang 2025 verlängert (V-HFKG Art. 58). 2023 soll eine abschliessende Wirkungsanalyse durchgeführt werden.

Weitere Informationen


Stellungnahme FH SCHWEIZ
Wir unterstützen die Verordnung, die grundsätzlich keine Anpassungen zur jetzigen Zulassungspraxis in folgenden Fachbereichen vorsieht: Technik und Informationstechnologie, Architektur, Bau- und Planungswesen, Chemie und Life Sciences, Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft und Dienstleistungen, Design, Soziale Arbeit, Angewandte Psychologie, Angewandte Linguistik, Musik, Theater und andere Künste. Dies soll generell für alle Fachbereiche und damit wenn immer möglich auch für den Gesundheitsbereich gelten. In besonderen, begründeten Situationen sollen aber wie bisher neue Modelle von praxisintegrierten und damit verlängerten Studien geprüft und evaluiert werden können.

Die im Jahr 2019 durchgeführte PiBS-Evaluation kam zwar zu einer positiven Gesamteinschätzung. Aufgrund der geringen Fallzahlen konnte aber noch nicht beurteilt werden, ob PiBS tatsächlich zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im MINT-Bereich beiträgt. Das PiBS-Mengengerüst ist extrem klein. Positiv ist, dass es im Fachbereich Informatik gut funktioniert und dass Unternehmenspartnerschaften durch Kooperationen neu dazu gewonnen werden konnten. Das dient auch dem einjährige einschlägige Arbeitswelterfahrung-Praktikum (AWE). FH SCHWEIZ ist sich jedoch nicht sicher, ob es Sinn macht, PiBS in einer Verordnung festzuhalten. Die Verhältnismässigkeit ist nicht gegeben. FH SCHWEIZ schlägt daher vor, dass die interessierten Fachhochschulen Sonderbewilligungen für PiBS einholen sollen, wenn sie es nach 2025 weiterführen möchten. Selbstverständlich immer unter Berücksichtigung der Ergebnisse der abschliessenden Wirkungsanalyse im Jahr 2023.

Ergebnisse der Vernehmlassung

Der Hochschulrat hat an seiner Sitzung vom 26. November 2020 von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen. 27 Organisationen und Institutionen haben eine Stellungnahme eingereicht. Die Vernehmlassungsteilnehmende begrüssten den Verordnungsentwurf. Die meisten Befragten hiessen die Vorlage gut. Mehrere schlugen vor, gewisse Artikel zu ergänzen, zu ändern oder aufzuheben. Einige wünschten, dass die Abschlüsse der höheren Berufsbildung in der Verordnung ebenfalls als Abschlüsse aufgeführt werden, die Zugang zu einem FH-Studium gewähren.

Verordnung verabschiedet
Das SBFI hat am 1. Juni 2021 die vom Hochschulrat verabschiedete Verordnung über die Zulassung zu den Fachhochschulen und den Fachhochschulinstituten (Zulassungsverordnung FH) veröffentlicht.


Aktuelles INLINE

«Zukunft»

  • Karriere nach der Karriere dank FH-Studium. Interview mit Lia Wälti, Fussballprofi, Nationalspielerin und FH-Studentin im Fernstudium. 
  • Carole Jungo und Tom Vogt vom Verein Aspies erzählen wie Menschen mit Autismus ihr Studium erleben. 
  • Die Zukunft mitgestalten: Norman Süsstrunk enwickelt KI-Anwendungen. 

zum ePaper-Portal
Kienbaum Executive Search

Ihr nächster Schritt?
Mit Kienbaum erreichen Sie mehr: Ob eine neue Führungskraft für Ihre Organisation oder Ihr nächster Karriereschritt – wir unterstützen Sie mit lokaler Expertise und einem exzellenten Netzwerk.
Kontakt: paul.truessel@kienbaum.com  oder +41 79 608 78 10.


Mehr erfahren
HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich

CAS, DAS, MAS oder EMBA – beruflich weiterkommen, aber vor lauter Abkürzungen den Überblick verloren? In Sachen Weiterbildung gibt es nur ein Akronym, das man sich merken muss: HWZ. Die Hochschule für Wirtschaft Zürich bringt Ordnung ins Buchstabenchaos – und ermöglicht Zukunft.


Jetzt beruflich weiterkommen!
Jobeagle, the new way of recruiting

Mit Jobeagle bietest du deinen Talenten eine perfekte Candidate Experience. Videobasierte Jobinserate, Social Recruiting und Kommunikation über WhatsApp alles aus einem einfach zu bedienenden Tool inklusive ATS Anbindung.


Jetzt ausprobieren!
Neues Förderkonzept von Gebert Rüf Stiftung

Mit «First Ventures» fördert die Gebert Rüf Stiftung Bachelor- und Masterstudierende von Fachhochschulen, die in ihrer Abschlussarbeit eine innovative Geschäftsidee entwickeln. Die Unterstützung bietet verschiedene finanzielle Projektbeiträge bis 150'000 Franken und ganz neu auch kleinere Förderbeiträge für Startup-Projekte in früher Phase.


Erkundige dich hier oder leite diese Information an Interessierte weiter.