Stellungnahme FH SCHWEIZ
Wir unterstützen die Verordnung, die grundsätzlich keine Anpassungen zur jetzigen Zulassungspraxis in folgenden Fachbereichen vorsieht: Technik und Informationstechnologie, Architektur, Bau- und Planungswesen, Chemie und Life Sciences, Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft und Dienstleistungen, Design, Soziale Arbeit, Angewandte Psychologie, Angewandte Linguistik, Musik, Theater und andere Künste. Dies soll generell für alle Fachbereiche und damit wenn immer möglich auch für den Gesundheitsbereich gelten. In besonderen, begründeten Situationen sollen aber wie bisher neue Modelle von praxisintegrierten und damit verlängerten Studien geprüft und evaluiert werden können.
Die im Jahr 2019 durchgeführte PiBS-Evaluation kam zwar zu einer positiven Gesamteinschätzung. Aufgrund der geringen Fallzahlen konnte aber noch nicht beurteilt werden, ob PiBS tatsächlich zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im MINT-Bereich beiträgt. Das PiBS-Mengengerüst ist extrem klein. Positiv ist, dass es im Fachbereich Informatik gut funktioniert und dass Unternehmenspartnerschaften durch Kooperationen neu dazu gewonnen werden konnten. Das dient auch dem einjährige einschlägige Arbeitswelterfahrung-Praktikum (AWE). FH SCHWEIZ ist sich jedoch nicht sicher, ob es Sinn macht, PiBS in einer Verordnung festzuhalten. Die Verhältnismässigkeit ist nicht gegeben. FH SCHWEIZ schlägt daher vor, dass die interessierten Fachhochschulen Sonderbewilligungen für PiBS einholen sollen, wenn sie es nach 2025 weiterführen möchten. Selbstverständlich immer unter Berücksichtigung der Ergebnisse der abschliessenden Wirkungsanalyse im Jahr 2023.