Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse

Innosuisse ist die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung. Innosuisse hat zur Aufgabe die wissenschaftsbasierte Innovation im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern. Die Beitragsverordnung von Innosuisse wird einer Totalrevision unterzogen. Dafür wurde ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Grund für die Revision sind die auf Verordnungsstufe notwendigen Bestimmungen zur Umsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) im Bereich Innovationsförderung. Ziel der Revision ist die Erhöhung des Handlungsspielraums und der Flexibilität von Innosuisse. FH SCHWEIZ begrüsst in der Stellungnahme die Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse. Massnahmen, welche Projekte von Fachhochschulen mit der Wirtschaft unterstützen, sind zu fördern.

Ausgangslage

Der Verwaltungsrat von Innosuisse hat die Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse für ein Vernehmlassungsverfahren freigegeben. Die Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse enthält die auf Verordnungsstufe notwendigen Bestimmungen zur Umsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) im Bereich Innovationsförderung. Zum Beginn des Vernehmlassungsverfahrens war die Revision des FIFG im Parlament bis auf eine letzte Differenz fertig beraten. Das Parlament einigte sich in der Wintersession auf die Bandbreite des Anteils der Umsetzungspartner an den Kosten von Innovationsprojekten gemäss Vorschlag des Bundesrates (40-60%). 

Ziele & Inhalt

Übergeordnetes Ziel der Revision ist die Förderung von Innovation zugunsten von Wirtschaft und Gesellschaft. Zusätzlich zu den Anpassungen aufgrund der Revision des FIFG nimmt die Vorlage Anpassungsbedarf an der Beitragsverordnung Innosuisse auf, der sich in den ersten Jahren operativer Tätigkeit von Innosuisse in einigen Bereichen gezeigt hat. Dies ist beispielsweise auch das Innovationsmentoring. Die einzelnen Ziele der revidierten Bestimmungen ergeben sich aus der FIFG-Revision: 

  • Flexibilität bei der Förderung von Innovationsprojekten
    Neue Bandbreite Beiträgen der Umsetzungspartner an Innovationsprojekte von 40-60 %

  • Förderung von Jungunternehmen mit Innovationsprojekten
    direkte Beiträge an Jungunternehmen und für KMU (als Ersatz für ausfallende EU-Förderungen)

  • Stärkung des Start-up Ökosystems und des wissenschaftsbasierten Unternehmertums
    Förderung von Akteuren, welche die Gründung und den Aufbau von Jungunternehmen unterstützen

  • Förderung hochqualifizierter Personen im Bereich Innovation
    Gastaufenthalte zum Erwerb von Kompetenzen in der Praxis oder in der Wissenschaft

  • Förderung des Wissens- und Technologietransfers
    Massnahmen zur Klärung von Fragen des geistigen Eigentums & Überarbeitung der Konzepte zu den bestehenden Instrumenten des Innovationsmentorings

  • internationale Zusammenarbeit im Bereich Innovationsförderung
    Konkretisierung der neue Bestimmung im FIFG zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Innovation

Weitere Informationen


Stellungnahme FH SCHWEIZ vom 15.02.2022

Fachhochschulen sind sehr daran interessiert, viele Projekte mit der Wirtschaft zusammen realisieren zu können. Massnahmen, welche Projekte von Fachhochschulen mit der Wirtschaft unterstützen, sind zu fördern. 2020 waren bei Innosuisse 50 Prozent der an Innovationsprojekten beteiligten Forschungs-partner Fachhochschulen. Als Dachverband aller Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschu-len begrüssen wir die Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse. Es ist sinnvoll die Finanzie-rungs-Kriterien flexibler auszugestalten. Aus diesem Grund unterstützen wir auch die neue Bandbreite des Anteils der Umsetzungspartner an den Kosten von Innovationsprojekten von 40-60 Prozent.

26.10.2022 Bundesrat genehmigt Totalrevision
Der Bundesrat hat die Totalrevision der Beitragsverordnung der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung Innosuisse genehmigt. Der Verwaltungsrat hat diese im Juli 2022 beschlossen. Mit der neuen Verordnung setzt Innosuisse die Revision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) von Ende Dezember 2021 um. Ausserdem hat der Bundesrat Änderungen in der Forschungs- und Innovationsverordnung beschlossen. Auf der Basis des revidierten FIFG beteiligen sich Unternehmen und andere Umsetzungspartner bei Innovationsprojekten künftig mit Eigenleistungen im Umfang von 40 bis 60 Prozent an den direkten Gesamtprojektkosten. Bisher galt im Regelfall eine hälftige Beteiligung.

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