Kollektivverträge lohnen sich

Ralph Meyer, Gründer von solution+benefit, gibt Auskunft zur Anordnung der FINMA bezüglich Regelung der Rabatte bei Krankenzusatzversicherungen.

Ralph Meyer, die FINMA hat eine Vorlagepflicht für Rabatte eingeführt. Was bedeutet das konkret? 
Zuerst dachte man, dass die Versicherer der FINMA nur Verträge vorlegen müssen, in welchen der Kollektivrabatt die 10-Prozent-Marke überschreitet. Mittlerweile ist es so, dass die Versicherer der FINMA für jeden Vertrag den Beweis erbringen müssen, dass dieser besser verläuft als mit dem gleichen Publikum in der Einzelversicherung. Dafür wird mit einer komplexen mathematischen Formel das Kollektiv in der Einzelversicherung simuliert. Problematisch dabei ist, dass in dieser Berechnung die tieferen Verwaltungskosten im Kollektiv nicht berücksichtigt werden. Dabei ist es erwiesen, dass Kollektivversicherte weniger schnell ihre Versicherung wechseln. Zudem ist die Kundenakquise im Kollektiv günstiger.   
Ralph Meyer,
solution + benefit
Was heisst das für die Mitglieder von FH SCHWEIZ? 
Bisher haben FH-SCHWEIZ-Mitglieder je nach Anbieter von Rabatten bis zu 20 Prozent profitiert. Per 1.1.2017 werden die Rabatte maximal 10 Prozent betragen. Bei dem von der FINMA angeordneten Stresstest (Vergleich der Rentabilität des Kollektivvertrags mit der Einzelversicherung) sind beispielsweise zurzeit auch die Verträge von Sympany und Visana betroffen. Diese müssen die Rabatte vorübergehend einstellen. Die Berechnung wird nun jedes Jahr wiederholt. Sobald die Rentabilität erneut einen Rabatt zulässt, wird ein solcher wieder eingeführt. Gleichzeitig laufen Diskussionen über den Einbau eines zusätzlichen Kollektivbonus in Form einer Mehrleistung. Es lohnt sich also, auch bei solchen Verträgen weiterhin im Kollektiv der FH SCHWEIZ zu bleiben.   

Was empfehlen Sie den Mitgliedern von FH SCHWEIZ? 
Die FINMA-Intervention betrifft nicht nur FH SCHWEIZ, sondern den ganzen Markt. Für sogenannte Pseudokollektive, wie Kollektivverträge von Versicherungsvermittlern, bedeutet die Intervention der FINMA das Ende. Deshalb werden in Zukunft echte Kollektivverträge, wie die der FH SCHWEIZ, an Bedeutung gewinnen. Im Herbst werden die Prämien 2017 veröffentlicht. Generell erwartet man in der obligatorischen Versicherung einen durch­schnittlichen Anstieg von 3 bis 4 Prozent. In den Zusatzversicherungen gehe ich persönlich von einer Nullrunde aus. Es lohnt sich, die verschiedenen Versicherungsangebote zu vergleichen. In jedem Fall zahlt es sich aus, mit den Zusatzversicherungen im Kollektiv­vertrag zu bleiben, da nur innerhalb dieser Verträge in Zukunft Rabatte oder Leistungsvorteile auch automatisch gewährleistet werden.   

Was muss man beim Abschluss einer Krankenzusatzversicherung wissen? 
Als Erstes gilt es, festzuhalten, welche Leistungen man versichert haben will. Im Gegensatz zur obligatorischen Versicherung, für welche die Leistungen gesetzlich geregelt sind, definiert jeder Versicherer die Leistungen in der Zusatzversicherung selber. Sind die Bedürfnisse definiert, holen Sie Offerten ein. FH SCHWEIZ bietet Ihnen sechs Kollektiv­verträge an (www.fhschweiz.ch/krankenkasse). Liegen die Offerten vor, vergleichen Sie die Leistungen, die Sie für sich als wichtig definiert haben. Im Anschluss vergleichen Sie die Prämien. Sie finden so das beste Preis- Leistungsverhältnis.


Checkliste

Folgende Fragen sollten Sie sich beim Abschluss oder bei der Überprüfung der Zusatzversicherung stellen:
  • Sind die Leistungen auf meine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten? Dabei sind zum Beispiel folgende Fragen relevant: Reicht einem die reine Schulmedizin oder setzt man vermehrt auf Komplementärmedizin? Welche Spitalabteilung wünscht man und ist man bereit, für einen Spitalaufenthalt eine Franchise zu bezahlen?
  • Wie ist das Preis-Leistungs-Verhältnis im Vergleich zu anderen Versicherungen?
  • Werde ich aufgrund meiner persönlichen Krankheitsgeschichte bei anderen Versicherungen überhaupt akzeptiert?

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